Vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug gestreift

(ir) Ein Autofahrer missachtete in Stammham die Vorfahrt einer Autofahrerin.

Ein 49-jähriger Einkäufer aus Stammham fuhr am Dienstag gegen 9:30 Uhr mit seinem Audi auf der Bergstraße in Richtung Westerhofener Straße. An der Einmündung auf die vorfahrtsberechtigte Westerhofener Straße, deren Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ geregelt ist, beachtete er zwar offensichtlich den aus seiner Sicht von links kommenden Verkehr, missachtete jedoch die Vorfahrt einer 59-jährigen Rentnerin aus Stammham, die mit ihrem Opel aus Sicht des Audi-Fahrers von rechts kommend auf der Westerhofener Straße in Richtung Ingolstädter Straße fuhr und sich bereits unmittelbar vor der Einmündung befand.
Beim Einfahren auf die Vorfahrtsstraße streifte der Audi-Fahrer mit der linken Front seines Fahrzeugs die linke, hintere Fahrzeugseite der Opelfahrerin und missachtete so deren Vorfahrt. Am Opel entstand Fremdschaden in Höhe von zirka 4.000 Euro, am Fahrzeug des Unfallverursachers ebenfalls von zirka 4.000 Euro.
So wird wohl der Weihnachtsmann dieses Jahr für den Audi-Fahrer einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle wegen der Vorfahrtsmissachtung im Gepäck haben.