Wenn der Enkel oder die Nichte anruft


 
Zwei Fälle von Enkeltrickbetrugs wurden an einem Tag bei der Eichstätter Polizei gemeldet.

(ir) Fälle von falschen Verwandten, die ältere Personen um ihr erspartes Geld bringen wollen gibt es bundesweit. Auch bei der Polizeiinspektion Eichstätt wurden im Laufe des Donnerstags zwei Fälle gemeldet. Gegen 12:00 Uhr erhielt eine 78-jährige Frau aus dem Landkreis Eichstätt einen derartigen Anruf. Eine Frau gab dabei vor, die Nichte der 78-Jährigen zu sein und täuschte eine finanzielle Notlage vor. Die 78-Jährige ging jedoch nicht darauf ein und beendete das Gespräch.

Im selben Zeitraum erhielt auch ein 77-jähriger Mann aus Eichstätt einen gleichgelagerten Anruf von einer unbekannten Frau. Auch der 77-Jährige beendete zum Glück sofort das Gespräch.



Hier einige Tipps der Polizei, um sich vor diesem sogenannten Enkeltrick zu schützen:
Sie sollten erhöhte Vorsicht walten lassen, wenn:
• ein Anrufer das Gespräch mit einer Art „Ratespiel“ beginnt: „Rate mal, wer hier ist!“;
• ein Anrufer kurzfristig Hilfe in Form von Bargeld benötigt;
• dieser Anrufer sich bald darauf erneut meldet und vorgibt, verhindert zu sein, weshalb Sie das Geld einer anderen Person übergeben sollen;
• Sie sich am Telefon unter Druck gesetzt fühlen.



So schützen Sie sich:
• Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
• Versuchen Sie, die Angaben des Anrufers wie „Ich bin gerade hier in der Stadt“ zu überprüfen, beispielsweise durch einen Anruf bei den Eltern des „Enkels“.
• Rufen Sie den angeblichen „Verwandten“ zurück. Verwenden Sie dazu die Telefonnummer, unter der Sie ihn auch bisher erreichen konnten – nicht aber eine Nummer, die der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat.
• Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen weiteren Gesprächstermin. Versuchen Sie bis dahin die Angaben zu überprüfen.
• Bevor Sie jemandem, auch einem angeblichen Verwandten mit Geld helfen wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens, beispielsweise mit einem Familienmitglied, einem Freund oder einer Bankmitarbeiterin. Wenn Ihnen die Sache nicht geheuer ist, informieren Sie bitte sofort Ihre örtliche Polizeidienststelle.
• Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht bekannt sind.
• Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie können Ihre Polizei unter der Nummer 110 erreichen.