Fahrradfahrer erleidet Gehirnerschütterung
Symbolfoto

Beim Einfahren in die Manchinger Straße übersah gestern Nachmittag ein Volvo-Fahrer einen vorfahrtsberechtigten Radfahrer.

Am Mittwochnachmittag wollte ein 48-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt mit seinem
Volvo von der Scheelestraße nach rechts in die Manchinger Straße einbiegen und übersah
dabei einen Radfahrer. Der 65-jährige Radler, ebenfalls aus dem Landkreis Eichstätt, war auf dem für beiden Richtungen freigegebenen Radweg stadtauswärts unterwegs und wurde von dem einbiegenden Volvo erfasst. Durch den Anstoß kam der Radfahrer zu Sturz und zog sich dabei eine Gehirnerschütterung zu.
Insgesamt entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden von knapp 200 Euro.
Neben einer fahrlässigen Körperverletzung muss sich der Volvo-Fahrer zudem wegen einem Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte nämlich sich heraus, dass der Mann den Pkw trotz ständigem
Aufenthaltsort in Deutschland noch in Polen zugelassen hatte und das Fahrzeug somit dem deutschen Zulassungsverfahren unterliegen würde.