Wenn die Unterschrift nicht zur EC-Karte passt

In einem Drogeriemarkt wollten zwei Männer mit einer gestohlenen EC-Karte bezahlen. Doch die Kassiererin erkannte die gefälschte Unterschrift. 

Zwei Männer waren am Dienstag um 17:45 Uhr in einem in der Goethestraße gelegenen Drogeriemarkt auf Einkaufstour. Die beiden Unbekannten hatten mehrere Waren auf das Förderband gelegt und der Jüngere wollte den fälligen Betrag mit einer EC-Karte begleichen. Die Angestellte an der Kasse verglich die Unterschrift auf dem Kassenbon mit der auf der Karte und wies die Bezahlung zurück, da die Namenszeichen nicht übereinstimmten. Als die Frau zum Abgleich der Personalien den Personalausweis zu sehen bat, bekam sie die Antwort, dass man diesen erst aus dem Auto holen müsse. Unter Zurücklassung der Waren verließen die Männer das Geschäft und kamen nicht mehr zurück weshalb die Polizei eingeschaltet wurde. Diese veranlasste eine Fahndung nach den ca. 25- bzw. 40-jährigen Verdächtigen, die aber erfolglos blieb. Man hofft nunmehr, über die ebenfalls im Geschäft belassene EC-Karte, die vermutlich entwendet worden ist, den Tätern auf die Schliche zu kommen. Im Falle der Entdeckung müssen sie sich wegen versuchten Betrug und Urkundenfälschung sowie wahrscheinlich wegen Diebstahl an der Karte verantworten.