Biker (19) ohne Fahrerlaubnis flüchtet vor Polizei


 
Weil ein Motorradfahrer ohne Führerschein unterwegs war, versuchte er erfolglos, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.

(ir) Am Sonntagabend gegen 21:15 Uhr fiel einer Streife der Pfaffenhofener Polizei ein Motorradfahrer auf, der mit rund 80 km/h auf der dortigen Scheyerer Straße in Richtung Innenstadt unterwegs war. Obwohl die Polizeibeamten verschiedenste Anhaltesignale, Blaulicht und auch Martinshorn eingeschaltet hatten, machte der Motorradfahrer keine Anstalten, sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand anzuhalten, sondern er versuchte zu flüchten. Dabei missachtete er Einbahnstraßen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen und gefährdete dadurch nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern insbesondere durch seine rücksichtslose Fahrweise auch seine Sozia.



Letztendlich bog er von der Georg-Hipp Straße aus kommend nach rechts in die Schrobenhausener Straße ab, um dann dort sofort wieder nach rechts in einen parallel zur Ilm verlaufenden Fußweg einzufahren. Da sich mittlerweile mehrere Streifenwagen an der Verfolgung beteiligten, konnte die Polizei dem Motorradfahrer der Weg abschneiden. Als die Polizisten zu Fuß auf den stehenden Biker zugingen und kontrollieren wollten, startete er erneut seine Maschine um zu flüchten. „Die Polizeibeamten reagierten jedoch sofort und konnten den Mann von seinem Kraftrad herunterziehen und vorläufig festnehmen“, so ein Polizeisprecher.



Auf der Pfaffenhofener Polizeiinspektion stellte sich dann heraus, dass es sich bei dem Motorradfahrer um einen 19-jährigen Mann handelte, der vor der Kontrolle geflüchtet war, weil derzeit ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn bestand und er somit ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. „Alkoholisiert war er jedoch nicht“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzte: „Nach Durchführung aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann wieder entlassen. Ihn erwarten nun Verfahren wegen verschiedenster Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sowie Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.“