Geflügelhalter verstoßen gegen Stallpflicht



Zwei Besitzer von Geflügel hielten sich nicht an die derzeit geltende Stallpflicht.

(ir) Das Pfaffenhofener Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, dass für Geflügel eine Stallpflicht gilt. Dies gilt sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich. Diese tierseuchenrechtlichen Maßnahmen dienen zum Schutz vor der Geflügelpest.



In einem Ortsteil von Vohburg wurde nun von der Polizei festgestellt, dass sich zwei Besitzer von Geflügel nicht an diese Allgemeinverfügung gehalten hatten. Diese Erkenntnisse werden nun dem Landratsamt weitergeleitet, weil ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit nach der Geflügelpest-Verordnung darstellt.