Von Polizei angeordnet: Radfahrer muss zur Blutentnahme



Die Polizei kontrollierte einen hackedichten Fahrradfahrer.

(ir) Am gestrigen Samstagabend fiel einer Streife der Beilngrieser Polizei im dortigen Stadtgebiet ein 21-jähriger Radfahrer auf, der ohne Licht, dafür in Schlangenlinien die Ringstraße entlangfuhr. Dabei telefonierte er auch noch verbotswidrig mit seinem Handy.



Die Polizisten stoppten den Radler und unterzogen ihn einer Kontrolle. Dabei stellten sie bei dem Heranwachsenden deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von zwei Promille. Deswegen ordneten die Polizisten für das weitere Strafverfahren eine ärztliche Blutentnahme an.