Mit 2 Promille kann man halt nicht mehr einparken


 
Ein Unfallverursacher bestritt einen Schaden und deswegen wurde die Polizei hinzugezogen.

(ir) Ein 57-jähriger Autofahrer aus Vohburg parkte am Samstagnachmittag gegen 15:25 Uhr seinen Pkw auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes im dortigen Gewerbegebiet ein. Zur selben Zeit kam ein Ehepaar von ihrem Einkauf zurück zu ihrem neben dem Fahrzeug des 57-Jährigen geparkten Wagen. Dabei bemerkten sie an ihrem Auto einen frischen Unfallschaden an der hinteren Beifahrerseite.



Als der einparkende Autofahrer dann aus seinem Fahrzeug ausstieg, sprachen sie ihn wegen der Beschädigung an. Nachdem das Ehepaar auch einen Schaden am Auto des 57-Jährigen bemerkten, riefen sie die Polizei, denn der Unfallverursacher leugnete, den Unfall verursacht zu haben. Laut eines unbeteiligten Zeugen musste der Fahrer beim Einparkten rangieren. Danach stieg er kurz aus und schaute sich seinen Kotflügel an. Als die Polizei an der Unfallstele eintraf, stellten die Beamten fest, dass die Unfallschäden frisch und deckungsgleich sind. Bei der Unfallaufnahme fiel den Polizisten dann bei dem 57-Jährigen auch Alkoholgeruch auf.



Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von weit über 2 Promille. Anschließend stellten die Polizisten den Fahrzeugschlüssel des Unfallverursachers sicher und der Fahrer wurde zur Blutentnahme verbracht. Da er seinen Führerschein freiwillige nicht herausgeben wollte, musste er beschlagnahmt werden. Die Polizei ermittelt gegen den Fahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.