Verstoß gegen das Waffengesetz

(ir) Bei einer Verkehrskontrolle wurde auf der Rücksitzbank eines Fahrzeugs ein ungesichertes und zugriffbereites Federdruckgewehr festgestellt.

Der Fahrer gab bei der Kontrolle in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 2:50 Uhr in der Pörnbacher Straße in Langenbruck an, dass dieses Gewehr seinem Sohn gehöre. Dem Kontrollierten ist das Führen nicht gestattet, da er nicht im Besitz des erforderlichen Waffenscheines ist. Das Gewehr wurde sichergestellt und bei der Polizei asserviert.

Den 47-Jährigen erwartet eine Anzeige nach dem Waffengesetz.