80.000 Euro an Atemmasken-Fake-Shop überwiesen



Betrüger bieten Atemschutzmasken an. Die Ingolstädter Kriminalpolizei rät zu besonderer Vorsicht. 

(ir) Vor wenigen Tagen meldete sich der Betreiber eines Import-Export-Unternehmens aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bei der Polizei. Er war im Rahmen einer Bestellung Opfer eines Online-Betrugs geworden. Der geschädigte Mann bestellte Anfang März 2020 über die Internetseite eines polnisches Unternehmens Atemschutzmasken im Gesamtwert von insgesamt 160.000 Euro. „Es wurde Vorkasse verlangt“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Nach der Zusendung von Lieferscheinen überwies der Geschädigte die Hälfte der Auftragssumme auf ein angegebenes portugiesisches Bankkonto. In der Folge stellte der Auftraggeber durch eigene Nachforschungen fest, dass die von ihm beauftragte Firma so nicht existent ist. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Daten dieser Firma in betrügerischer Absicht genutzt wurden. Die Ingolstädter Kriminalpolizei hat inzwischen Ermittlungen wegen schweren Warenbetrugs übernommen.



Fake-Shops sind betrügerisch angelegte günstige Online Shops, welche im Regelfall nur für wenige Tage online sind und Produkte anbieten. Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse wird die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwindet wieder aus dem Internet.

Bis vor einiger Zeit waren Fake-Shops vielfach am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen. Das hat sich geändert, da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind.



Die Polizei rät:
• Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse)
• Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
• Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern „Erfahrungen“ oder „Betrug“)
• Der Shop bietet keine Kundenhotline (falls doch, anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen)
• Überprüfen Sie den Namen des Shops über die Internetadresse http://whois.domaintools.com oder https://www.denic.de. Hier können Sie feststellen, auf welchen Domaininhaber der Shop registriert ist. Sind hier Adressen im Ausland angegeben und stimmt der Domaininhaber nicht mit dem Inhaber im Impressum überein, sollten Sie skeptisch werden.

Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, müssen Sie umgehend Ihre Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzufordern. Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können. Zeigen Sie den Vorgang umgehend bei einer Polizeidienststelle an und bringen Sie dort Unterlagen, wie zum Beispiel eine Kaufbestätigung mit.