Radfahrer verliert wohl Führerschein


 
Die Fahrt mit seinem E-Bike am Sonntagabend hat nun für den Radler ein Nachspiel. 

(ir) Ein E-Radler war am Sonntag auf einem Fahrradweg der Staatsstraße 2045 in Scheyern-Euernbach unterwegs und wollte ggen 16:55 Uhr von diesem abbiegen. Dabei verlor der Radler das Gleichgewicht, stürzte auf den Fahrradweg und verletzte sich mittelschwer. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Streifenpolizisten bei dem E-Radler starken Alkoholgeruch fest. Bei einem Atemalkoholtest stellte sich eine Überschreitung des für Radfahrer geltenden Alkoholgrenzwertes heraus. Der Mann musste sich daher in der Ilmtalklinik neben seiner Behandlung zusätzlich einer Blutentnahme unterziehen und wird vermutlich seine Fahrerlaubnis verlieren.



Die Polizeiinspektion Pfaffenhofen weist darauf hin, dass Gerichte bei Radfahrern in der Regel von einem Grenzwert von 1,6 Promille ausgehen. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den Autoführerschein verlieren. Ist der Radler schuldhaft an einem Verkehrsunfall beteiligt reduziert sich der Grenzwert wie übrigens auch bei anderen Fahrzeuglenkern, unter Umständen sogar auf 0,3 Promille.