Schrobenhausen
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Ein Autofahrer überschätzte seine Fahrkünste und verlor die Kontrolle über seinen Wagen.
(ir) Am Mittwochmorgen gegen 6:15 Uhr krachte es auf der B300. Ein 30-jähriger BMW-Fahrer aus Ingolstadt kam auf Höhe der Biberfarm wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei Schneefall von der B300 ab und landete schließlich auf der parallel verlaufenden alten B300.
Von den fünf Insassen wurden vier leicht verletzt und mussten vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle ins Kreiskrankenhaus Schrobenhausen verbracht werden. Der BMW des 30-Jährigen wurde abgeschleppt. Die Polizei schätzte den entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von zirka 3.000 Euro.
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Nach einem Auffahrunfall musste ein Pkw abgeschleppt werden.
(ir) Ein 45-jähriger Daihatsu-Fahrer aus Augsburg war am frühen Dienstagabend auf der Rainerau in Richtung Schrobenhausener Kreiskrankenhaus unterwegs und wollte gegen 17:00 Uhr an der Einmündung zur Georg-Meindel-Straße nach links in diese abbiegen.
Dazu verringerte er seine Geschwindigkeit, was ein hinter ihm fahrender 63-jähriger Kia-Fahrer aus Langenmosen nicht rechtzeitig bemerkte und auf den Daihatsu auffuhr. „Beide Unfallbeteiligten blieben unverletzt“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Der Gesamtsachschaden wird auf zirka 3.000 Euro geschätzt.“ Das Fahrzeug des Augsburgers musste abgeschleppt werden.
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Ein Radler verlor vermutlich wegen seiner Alkoholisierung die Kontrolle.
(ir) In der Nacht von Donnerstag auf Freitag war ein 29-jähriger Fahrradfahrer aus Schrobenhausen auf der dortigen Altenfurter Straße unterwegs und stürzte gegen 4:00 Uhr auf die Fahrbahn. „Der junge Mann zog sich eine Kopfplatzwunde zu, einen Schutzhelm trug er nicht“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.
Und er fügte hinzu: „Die Verletzung wurde im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen behandelt.“ Bei der polizeilichen Aufnahme des Sturzes stellten die Beamten bei dem junge Mann deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest zeigte einen Wert von mehr als 1 Promille an.
Offenbar war die Alkoholisierung des 29-Jährigen der Grund für seinen Sturz. Der junge Mann konnte den Streifenpolizisten zudem keinen triftigen Grund für seinen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung nennen. „In diesem Fall muss er nun mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Über Nacht hat ein bislang unbekannter Täter die Heckscheibe eines Autos eingeschlagen.
(ir) Am Donnerstagabend gegen 22:30 Uhr parkte ein 40-jähriger Mann seinen schwarzen Nissan vor einem Anwesen in der Aresinger Eichenstraße. Am Freitagvormittag gegen 8:30 Uhr stellte der Eigentümer dann fest, dass die Heckscheibe seines Wagens mit einem Stück Holz eingeschlagen worden war.
„Das Holzstück lag noch im Pkw“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Der Täter ist nicht bekannt.“ Die Polizeiinspektion Schrobenhausen hat die Ermittlungen zur Sachbeschädigung am Kraftfahrzeug aufgenommen. Der entstandene Sachschaden wurde von der Polizei mit 300 Euro angegeben.
Hinweise dazu nimmt die Polizei unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Ein betrunkener Leichtbiker ohne Fahrerlaubnis und gültiges Versicherungskennzeichen wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
(ir) In der Nacht von Donnerstag auf Freitag fiel einer Streifenbesatzung der Schrobenhausener Polizei im dortigen Stadtgebiet ein Leichtkraftradfahrer aufgrund seiner unsicheren Fahrweise und des fehlendes Schutzhelmes auf. Die Streifenpolizisten stoppten daraufhin den Fahrer. Bei der anschließenden Kontrolle schlug den Polizisten eine deutliche Alkoholfahne entgegen.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von fast 2,4 Promille. Im weiteren Verlauf der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2015 stammt. Außerdem sagte der betrunkene Fahrer, dass seine Leichtmaschine zirka 70 km/h fährt.
„Für dieses Fahrzeug besitzt er keine gültige Fahrerlaubnis“, so eine Sprecherin der Schrobenhausener Polizei. Die Weiterfahrt des Betrunkenen wurde von den Streifenpolizisten unterbunden und der Leichtbiker musste sich einer Blutentnahme unterziehen.
Der 30-Jährige muss sich unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Zudem steht im Raum, dass das Leichtkraftrad gestohlen sein könnte. „Ermittlungen wegen Diebstahls eines Kraftfahrzeuges wurden ebenfalls eingeleitet und das Fahrzeug wurde zur Beweismittelsicherung sichergestellt“, so die Polizeisprecherin abschließend.