Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen Priester



Gegen einen Priester aus dem Landkreis Neumarkt wurde eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet. 

(pde) Das Bistum Eichstätt erfuhr Ende März 2023 durch den Geistlichen selbst von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn und von der Durchsuchung seiner Wohnung durch die Polizei. Der Tatvorwurf lautet sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind.



Vorsichtshalber wurden gegen den Geistlichen umgehend Maßnahmen gemäß der Interventionsordnung verhängt. Er wurde vom pastoralen Dienst freigestellt und es wurde ein Aufenthaltsverbot für seinen bisherigen Wohn- und Wirkungsort ausgesprochen.



Außerdem hat Generalvikar Michael Alberter seinen Amtsverzicht angenommen. Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens verhängt, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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Die Bezüge werden aufgrund seiner Freistellung bis auf weiteres gekürzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gremien der betroffenen Gemeinde wurden informiert.