Neuburg
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Ein Infonachmittag gibt einen Überblick über Studienangebot und studentisches Leben auf dem THI-Nachhaltigkeits-Campus Neuburg.
(ir) Entscheidungshilfe für Unentschlossene: Wer sich noch nicht sicher ist, ob er im Sommersemester 2024 ein Studium in Neuburg beginnen soll, ist herzlich eingeladen, den Campus im Rahmen eines Schnuppertages am Mittwoch, 17. Januar 2024, von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr kennenzulernen.
Alle Fragen zu Organisation und Inhalten des Studiums, zu Zukunftsaussichten, zum Bewerbungsverfahren und vielem mehr werden hier beantwortet – persönlich, mit Erfahrungsberichten im Hörsaal und auf dem Campus.
Die Dekanin der Fakultät Nachhaltige Infrastruktur Professor Jana Bochert stellt gemeinsam mit Professorinnen und Professoren aus den jeweiligen Lehrgebieten die in Neuburg angesiedelten Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen-Bau, Nachhaltiges Bauen, Sustainable Civil Engineering sowie Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement vor. Von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr findet zudem eine Campusführung mit Laborbesichtigung statt.
Interessierte, die nicht persönlich am Studienbewerbertag teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich remote über Microsoft-Teams zuzuschalten. Englischsprachige Studieninteressierte erhalten ab 17:00 Uhr auf demselben Weg Informationen.
Der Link findet sich auf https://www.thi.de/campus-neuburg/news-detail/news/tag-der-offenen-tuer-am-thi-campus-neuburg
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Am Freitag treffen sich Funker wieder in Weichering.
(ir) Die Funkamateure der Region Neuburg-Schrobenhausen treffen sich am Freitag, 12. Januar 2024 um 20:00 Uhr im Landgasthof Vogelsang, Bahnhofstraße 24 in 86706 Weichering, zum monatlichen Vereinsabend.
Neben einem Rückblick wird es eine Vorstellung aktueller Aktivitäten des Vereins geben. Interessierte erhalten an diesem Abend auch Informationen rund um die Vorbereitung auf die Amateurfunklizenz Prüfung bei der Bundesnetzagentur.
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Neuburg-Schrobenhausens Landrat Peter von der Grün gab ein Statement zu den Versammlungen der Landwirte am Montag, 8. Januar 2024, ab.
„Ich kann die Beweggründe der Organisatoren der geplanten Demonstrationen gut nachvollziehen. Der Frust der Landwirte ist sehr groß und es ist verständlich, diesem auch Luft machen zu wollen. Trotzdem muss natürlich alles in einem vernünftigen Rahmen ablaufen und der Schutz Dritter, insbesondere von denjenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, muss immer gewährleistet werden.
Daher auch mein Appell an die Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis: Bleiben Sie zu Hause, soweit es möglich ist. Je weniger Verkehr auf den Straßen herrscht, desto sicherer kann der Ablauf gestaltet werden. Ich möchte auch die Teilnehmer der Demonstrationen darum bitten, immer auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer im Blick zu haben und deren Sicherheit an oberste Stelle zu setzen.“
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Kiesunternehmen optimiert in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde Flächen für den Artenschutz.
(ir) Die Abbauflächen für Donaumoos-Kies sind schon während des Abbaus sehr attraktiv für Mensch und Tier. Die Kiesweiher dienen im Sommer der Abkühlung oder laden bei Wind zum Kitesurfen ein. Und wie immer sind wir Menschen nicht allein, denn auch die Tierwelt mag diese Gewässer sehr.
So wurden auf dem sogenannten Schimmerweiher bei Karlshuld bisher über 100 Vogelarten dokumentiert. Allein die Kiesinsel in der Mitte zieht regelmäßig die Flussseeschwalbe als Brutvogel an. Auch die im Zusammenhang mit diesen Abbauvorhaben entstandenen Ausgleichsflächen sind für viele weniger bekannte Tiere interessant.
Immer wieder rasten seltene und bedrohte Tiere an den Weihern und nutzen diese auf ihrem Frühjahrs- oder Herbstzug nicht nur zur Nahrungssuche, sondern vielmehr auch als Rast- und Schlafplatz.
Solch eine Ausgleichsfläche hat jetzt das Kiesunternehmen Schimmer an der Ach bei Karlshuld in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde optimiert. Per Planierraupe konnten die steilen Uferkanten gebrochen und damit seicht ausgezogen werden. Dadurch entstanden stocherfähige Nahrungsflächen für Watvögel (Limikolen).
Auf solchen Flächen können die Vögel mit ihren langen Beinen und Schnäbeln wunderbar nach Würmern, Schnecken und anderen Wirbellosen suchen. Aber nicht nur als Nahrungsfläche sind die Stellen attraktiv, sondern auch als Schlaf- und Rastplätze, da durch den wechselnden Wasserstand die Flächen eher unattraktiv und deshalb frei von Fuchs und anderen Feinden sind.
Die angelegten Mulden und unregelmäßigen Vertiefungen sind wiederum für Amphibien wie die Kreuzkröte interessant. Sie gilt als Pionierart und ist auf solche kurzzeitig wasserführenden Pfützen angewiesen. Wenn die Tiere für sechs Wochen ein fischfreies Gewässer finden, dann reicht ihnen das, um ihren Nachwuchs groß zu bekommen.
Von der durchgeführten Maßnahme profitieren hier im neuen Jahr gleich mehrere Arten. Wer mehr über das Thema erfahren möchte, der kann sich gern an Jan Tenner von der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 47 oder per E-Mal an
Das Foto zeigt die durch Planierraupen gebrochenen Uferkanten am Abbaugebiet an der Ach bei Karlshuld. Dort sind Nahrungsflächen für Watvögel entstanden.
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Knallen und Böllern zum Jahreswechsel: In der Oberen Altstadt von Neuburg gilt striktes Feuerwerk-Verbot.
(ir) Aufgrund des nahenden Jahreswechsels weist das Ordnungsamt der Stadt Neuburg an der Donau darauf hin, dass das Abschießen von Feuerwerk nur am Sonntag, 31. Dezember 2023, und Montag, 1. Januar 2024, erlaubt ist.
Das Abbrennen von Feuerwerken (pyrotechnischen Gegenständen) ist unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Pflege- und Altenheimen grundsätzlich verboten (23 Abs.1 SprengV).
Dies gilt insbesondere für die Obere Altstadt. Aus Gründen des Brandschutzes und zur Vermeidung von möglichen Gefahrenpotentialen für die zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerken in der Oberen Altstadt grundsätzlich strengsten untersagt (§ 24 Abs.2 SprengV). Der Kommunale Ordnungsdienst wird das Verbot überwachen und Zuwiderhandlungen ahnden.
Während des Jahres gilt ein generelles Verbot, das sogar den Erwerb von Raketen & Co. mit einschließt. Für besondere Anlässe wie zum Beispiel Hochzeiten oder Jubiläen kann das städtische Ordnungsamt eine behördliche Ausnahmegenehmigung erteilen, die dann den Erwerb und die Verwendung von Feuerwerk möglich macht. Voraussetzung dazu ist ein schriftlicher Antrag, der den genauen Ort, das Datum, die Uhrzeit, den Anlass und den Namen eines Verantwortlichen beinhaltet.
Mehr Informationen zum Thema bekommen alle Bürgerinnen und Bürger bei Herrn Richter, dem Sachgebietsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung, unter der Telefonnummer (0 84 31) 55-3 22 oder per E-Mail am
Schließlich weist das Ordnungsamt der Stadt Neuburg darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerk ohne Genehmigung oder außerhalb der dafür bestimmten Zeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden kann.
Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass man sein Feuerwerk von einem Händler bezieht, der auch Feuerwerkskörper verkaufen darf. Zu groß ist die Unfallgefahr mit Feuerwerkskörpern, die nicht sachgerecht hergestellt wurden, sei es um die Lautstärke zu erhöhen, oder den optischen Effekt zu verbessern, oder sogar um Produktionskosten zu sparen. Privatpersonen ist es seit 2005 in Deutschland sogar verboten, Feuerwerkskörper zu importieren. Dies dürfen nur lizenzierte Fachbetriebe tun.
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