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Nach einer Verkehrskontrolle muss sich ein Pkw-Lenker vor der Justiz verantworten.
(ir) In den Abendstunden des Sonntags, 19. November 2023, war ein 35-jähriger Autofahrer aus Kelheim im Pförringer Ortsgebiet unterwegs und wurde dort von einer Streifenbesatzung der Beilngrieser Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Streifenpolizisten bei dem Pkw-Lenker deutlichen Alkoholgeruch und führten bei ihm deshalb gleich einen Atemalkoholtest durch.
Der ergab einen Wert von 1,2 Promille, weshalb die Beamten bei dem Betrunkenen eine Blutentnahme angeordnet haben, der er sich unterziehen musste.
Zudem stellten die Polizisten fest, dass der kontrollierte Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. „Der 35-Jährige händigte den Beamten einen ausländischen Führerschein aus, welcher sich als Totalfälschung herausstellte“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie Urkundenfälschung.“
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