Bootsfahrt ist kein triftiger Grund



Vier Personen missachteten die Ausgangsbeschränkung und müssen jetzt Bußgelder bezahlen.

(ir) Am Freitagabend führte die Polizei auf dem Main-Donau-Kanal Kontrollen durch. Zwischen Dietfurt und Riedenburg trafen die Beamten ein Motorboot an, das mit vier Personen besetzt war.



„Abgesehen davon, dass eine Ausfahrt mit dem Motorboot keinen triftigen Grund für das Verlassen des eigenen Hausstandes darstellt, wurden aufgrund der Größe des Bootes die Mindestabstände zwangsläufig unterschritten“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei. Und er fügte hinzu: „Die Weiterfahrt wurde unterbunden, Bußgelder von 150 Euro wurden verhängt.“