Das kann auch anderen passieren


 
Die Polizei stoppte einen Leichtkraftradfahrer, der mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde ein 57-jähriger Kleinkraftradfahrer auf dem Weg von Lobsing nach Laimerstadt einer Verkehrskontrolle unterzogen. An seinem Fahrzeug war das Versicherungskennzeichen noch vom Versicherungsjahr 2019 angebracht. Jedoch muss seit dem 1. März 2020 für alle Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen gekauft und angebracht werden.



„Dem Rollerfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei. Und er fügte hinzu: „Er muss sich nun wegen eines Vergehens des Pflichtversicherungsgesetzes verantworten.“