Gastwirt hat Ärger am Hals



Erst nachdem die Polizei androhte, die Musikanlage mitzunehmen, beruhigte sich die Lage.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde gegen den Gaststättenbetreiber, der am vergangenen Samstag in Beilngries eine Veranstaltung abhielt, zwischenzeitlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Da seine zunächst geplante Veranstaltung zur Coronazeit so nicht möglich war, wurden ihm vom Landratsamt Auflagen und Beschränkungen erteilt.



Nach mehreren Beschwerden stellte die verständigte Polizei schließlich fest, dass sich der Gastwirt nicht daran hielt und uneinsichtig war. Erst nach Androhung der Beamten, sie würden die Musikanlage letztendlich sicherstellen, konnte die Lage beruhigt werden.



„In diesem Zusammenhang war auch das Verhalten einzelner Gäste gegenüber der Polizei zum Teil beschämend“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei. Und er fügte hinzu: „Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet das Landratsamt, der Regelsatz nach dem Bußgeldkatalog beläuft sich für den Veranstalter auf 5.000 Euro und auch für Teilnehmer ist der Regelsatz auf 500 Euro festgelegt.“