Warnung der Polizei



Kein Käuferschutz bei „Freunde-Überweisung“ per PayPal.

(ir) Aktuell kommt es im Inspektionsbereich der Beilngrieser Polizei vermehrt zu Anzeigenerstattungen von Bürgerinnen und Bürgern, die als gutgläubige Käufer auf diversen Plattformen und Kleinanzeigen-Seiten im Internet Opfer von Betrügern wurden.



Die Polizeiinspektion Beilngries möchte im Zusammenhang mit diesem verstärkt auftretenden Phänomen aufklären und warnen. „Betrüger wollen ihre Opfer immer öfter bei der Verwendung des Bezahldienstes PayPal dazu animieren, die für sie kostengünstigere Variante ‚Familie und Freunde‘ auszuwählen“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.



Und er fügte hinzu: „Diese Bezahlart sollte jedoch nur im Familien- und Freundeskreis verwendet werden.“ Bei Internetgeschäften mit unbekannten Zahlungsempfängern, also Verkäufern, sollte laut Polizei immer die Zahlungsart „Waren und Dienstleistungen“ angeklickt werden.



Bei der Zahlungsart „Familie und Freunde“ haben sie keinerlei Versicherungs- und Käuferschutz für ihr versandtes Geld und bekommen dieses im Schadensfall auch nicht zurückerstattet, weiterhin ist die Haftung von PayPal bei Produktmängeln laut Polizei nicht gegeben.



Auch wenn sie vom Verkäufer aufgefordert werden, das Geld über „Familie und Freunde“ zu bezahlen, bestehen sie in Ihrem eigenen Interesse immer auf die Zahlungsart „Waren und Dienstleistungen“. „Dieser Tipp ist keine Garantie für einen sicheren Kauf auf Online-Plattformen, er kann jedoch dabei helfen, nicht Opfer eines Betruges zu werden“, so der Polizeisprecher abschließend.