Betrunkener muss Bargeld hinterlegen



Nach einem Zeugenhinweis zog die Polizei einen alkoholisierten Pkw-Lenker aus dem Verkehr.

(ir) Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer bemerkte am heutigen Sonntagmorgen gegen 6:15 Uhr auf der Staatsstraße 2233 zwischen Schwaig und Münchsmünster einen Ford-Fahrer, der in starken Schlangenlinien mit verringerter Geschwindigkeit in Richtung Münchsmünster unterwegs war und teilte dies der Polizei mit.



Der Ford wurde daraufhin in von einer Streifenbesatzung der Geisenfelder Polizei in Münchsmünster gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle schlug den Polizisten eine Alkoholfahne entgegen. Daraufhin wurde bei dem 40-jährige Fahrer gleich vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt.



Der ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Die Weiterfahrt des 40-Jährigen wurde von den Streifenpolizisten unterbunden und der Betrunkene musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. „Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei.



Und er fügte hinzu: „Da es sich bei dem Beschuldigten um einen polnischen Staatsangehörigen handelte, welcher keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste der 40-Jährige einen Zustellungsbevollmächtigten benennen und eine Sicherheitsleistung zur Durchführung des Verfahrens hinterlegen.“