Betrunkener muss Zustellbevollmächtigen benennen



Die Polizei zog in der vergangenen Nacht einen alkoholisierten Fahrzeugführer aus dem Verkehr.

(ir) Ein 68-jähriger Autofahrer aus Österreich war in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf der Wolnzacher Kapuzinerstraße unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 1:00 Uhr eine Streifenbesatzung der Geisenfelder Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass der Fahrzeugführer alkoholisiert ist.



Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis von deutlich mehr als 0,5 Promille. Daraufhin wurde die Weiterfahrt des 68-jährigen von den Streifenpolizisten unterbunden. Der Betrunkene musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen.



„Falls sich der Anfangsverdacht bestätigt und das Blutergebnis ebenfalls bei über 0,5 Promille liegt, erwarten den 68-jährigen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei.



Und er fügte hinzu: „Da der 68-Jährige lediglich über einen festen Wohnsitz in Österreich verfügt, wurde zur Abwicklung des Verfahrens ein Zustellungsbevollmächtigter benannt.“