Polizei ermittelt gegen Geflügelhalter



Zahlreiche Verstöße gegen die bestehende Allgemeinverfügung wurden geahndet.

(ir) Für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen gilt seit Freitag, 5. März 2021 eine Allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel, sowohl gewerblich als auch privat. In diesem Zusammenhang musste die Pfaffenhofener Polizei fünf private Halter von Legehennen in Wolnzach beanstanden.



Dort wurde das Geflügel jeweils entgegen der bestehenden Verordnung im Freien gehalten.
„Die Geldbuße für eine entsprechende Ordnungswidrigkeit kann bis zu einem Betrag über 30.000 Euro betragen“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei.



Und er fügte hinzu: „Die Polizei Geisenfeld bittet sämtliche Halter von Haus- und Nutzgeflügel, die bestehende Allgemeinverfügung in Verbindung mit der Geflügelpest-Verordnung, zu beachten und einzuhalten.“



Die aktuelle Stallpflicht gilt auch für die Stadt Ingolstadt sowie die angrenzenden Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt.