Polizei warnt Bevölkerung



Falsches Gewinnversprechen: Trickbetrüger erschleichen 34.000 Euro von Rentner.

(ir) Im Zeitraum von Mittwoch vergangener Woche bis Freitag letzter Woche fiel ein 67-jähriger Mann aus Reichertshofen auf eine Bande von Trickbetrügern herein. Insgesamt verlor der Rentner eine Summe in Höhe von 34.000 Euro.



Die Betrugsmasche begann mit einem Anruf eines angeblichen Rechtsanwalts. Er gab an, dass der Rentner Gewinnspielschulden in Höhe von 9.000 Euro hätte. Er könne allerdings einen Vergleich in Höhe von 2.400 Euro anbieten. Daraufhin überwies der Reichertshofener das Geld.



Anschließend erhielt er von besagtem Rechtsanwalt über einen Messengerdienst eine vermeintliche Gewinnurkunde auf sein Handy zugestellt. Hier wurde ihm ein Gewinn in Höhe von 87.000 Euro in Aussicht gestellt. Als Gegenleistung müsste er nur 8.700 Euro als Kaution überweisen. Auch diese Überweisung führte der Rentner gutgläubig aus.



Kurze Zeit später erhielt er eine neue Gewinnurkunde. Der Gewinn aus der vorherigen Gewinnurkunde hätte sich um 10.000 Euro erhöht. Als Kaution müsste er allerdings 10.000 Euro überweisen. Auch diese Überweisung führte der Rentner in freudiger Erwartung auf den großen Gewinn bereitwillig aus.



Den Tätern war der bereits ergaunerte Betrag jedoch noch zu gering und sie forderten mehr. Sie verlangten noch 8.000 Euro Auszahlungsgebühren und 5.250 Euro Anwaltsgebühren, die der Mann aus Reichertshofen ebenfalls an die Täter überwiesen hat.



Die Gewinnurkunden waren mit dem Logo der Landeszentralbank Berlin versehen. Eine Frau gab sich als angebliche Mitarbeiterin der Bank aus um die Glaubhaftigkeit der Geschichte zu untermauern.



Besonders dreist: Als der 67-jährige Mann aus Reichertshofen die Geldzahlungen einstellte und versuchte, die letzte Überweisung rückgängig zu machen, wurde er von den Tätern auch noch hämisch verhöhnt.



Zwei weitere losgelöste aber gleichgelagerte Fälle ereigneten sich im Zeitraum vom Freitag, 4. Juni 2021 bis zum gestrigen Dienstag. Dabei versuchten die Täter mit einer ähnlichen Masche einen 68-jährigen Mann aus Reichertshofen und eine 63-jährige Frau aus Wolnzach zu täuschen und um ihr Erspartes zu bringen. In beiden Fällen durchschauten die Angerufenen die perfide Masche und erstatteten Anzeige bei der Geisenfelder Polizei.



Die Polizeiinspektion Geisenfeld warnt eindringlich vor falschen Gewinnversprechen am Telefon. Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben. Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern. Gebührenpflichtige Sondernummern beginnen beispielsweise mit der Vorwahl 0900, 0180 und 0137.



Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten.



Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet. Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.



Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.