Pfaffenhofener (22) am Telefon abgezockt


 
Obgleich eines angeblichen Gewinns in Höhe von 49.500 Euro ist nun ein junger Mann jetzt um 900 Euro ärmer. 

(ir) Ein 22-jähriger Pfaffenhofener erhielt am vergangenen Samstag gegen 13:00 Uhr einen Anruf von einem unbekannten Mann mit einer angezeigten Nummer aus Berlin. Der Anrufer teilte dem verblüfften Mann dann mit, dass er im Rahmen eines angeblichen Gewinnspiels 49.500 Euro gewonnen habe. Zur Entgegennahme des Gewinnes sei es lediglich erforderlich, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 900 Euro im Voraus mittels sogenannter Steam-Guthabenkarten zu bezahlen.

„In seiner Euphorie kam der Geschädigte der Aufforderung nach“, teilte ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Er besorgte sich Guthabencodes für die Spielplattform in besagtem Wert und übermittelte diese dem Anrufer.“ Nachdem der 22-Jährige die Codes weitergegeben hatte, wurde er am gestrigen Montag wieder aufgefordert, 5.100 Euro zu bezahlen. Der Anrufer gab beim zweiten Anruf vor, sich in der Gewinnsumme vertan zu haben. Der tatsächliche Gewinn würde nun stolze 94.500 Euro betragen. Das kam dem Geschädigten dann doch komisch vor und er informierte die Pfaffenhofener Polizei, die ihn über den sogenannten Callcenterbetrug aufklärte. Dabei agieren kriminelle Telefonagenten zumeist aus dem Ausland. Sie verfügen über Datenbestände mit Telefonnummern und oftmals auch weiteren persönlichen Daten ihrer Opfer.



Die Angerufenen werden dann über Voice over IP-Telefonverbindungen angerufen und dem Opfer somit ein Anruf aus dem Inland suggeriert. Am Telefon erzählen die Betrüger den Angerufenen die verschiedensten Geschichten und stellen ihnen meist große Gewinne in Aussicht. Doch die Gewinne würden erst nach der Zahlung einer Gebühr ausbezahlt werden. „Die Zahlung dieser Gebühr kann dann vielfältig über verschiedenste Zahlungsdienste erfolgen“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzt: „Persönliche Geldübergaben kommen nur in den wenigsten Fällen vor, da die Täter aus dem Ausland agieren und die elektronischen Guthaben in Form von Codes wesentlich gefahrloser erhalten können.“



Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Masche. „Übermitteln Sie in keinem Fall Guthabencodes oder Gutscheincodes an fremden Personen und nehmen Sie auch keine Überweisungen aufgrund telefonischer Versprechungen vor. Vertrauen Sie auf ihren gesunden Verstand. Echte Gewinne mit großen Summen werden nicht telefonisch mitgeteilt und schon gar keine Gebühr hierfür verlangt“, so der Polizeisprecher abschließend.