Anzeigen gegen Vater und Sohn (15)



Ein 15-jähriger Leichtkraftradfahrer hat keine Fahrerlaubnis.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 15-jähriger Leichtbiker am Donnerstagabend auf der Hauptstraße von Peutenhausen unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 17:45 Uhr eine Streifenbesatzung der Schrobenhausener Polizei.



Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten, dass der Teenager nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. „Der Jugendliche führte ein Kleinkraftrad mit 45 km/h, konnte aber bei der Kontrolle durch die Polizei nur eine Mofaprüfbescheinigung vorzeigen“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.



Und er fügte hinzu: „Die Fahrt war damit beendet und es wird gegen den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs, in diesem Fall ist das der Vater, ein Strafverfahren eingeleitet.“ Durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung kann laut Polizei seit einigen Wochen die Fahrerlaubnisklasse AM auch ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden.



„Die Mofaprüfbescheinigung gibt es weiterhin, aber nur für Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h“, so der Polizeisprecher abschließend.