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Die Frau wurde von der Polizei in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, weil gegen sie ein Strafvollstreckungshaftbefehl bestand.
(ir) Am Donnerstagnachmittag gegen 13:45 Uhr war eine 83-jährige Frau aus Deutschland im DB-Infopoint des Münchener Hauptbahnhofes und informierte sich über Zugverbindungen.
Beim Verlassen äußerte sie, dass sich in einem abgestellten Koffer ein Sprengsatz befinden würde. Alarmierte Kräfte der Bundespolizei sperrten den Bereich daraufhin ab und ein Sprengstoffsuchhund wurde eingesetzt.
Nachdem der Hund nicht anschlug, wurde der Koffer von den Einsatzkräften geöffnet. In dem Gepäckstück befanden sich lediglich Reiseutensilien. Nach erfolgter Videoauswertung stellten die Bundespolizisten fest, dass der Koffer nicht der 83-Jährigen gehört. Der Eigentümer ist bislang unbekannt.
Im Rahmen der Kontrolle der Frau bemerkten die Beamten, dass gegen sie ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Beleidigung in Höhe von 6.000 Euro, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe vorliegt.
Obwohl die Rentnerin, die keinen festen Wohnsitz hat, die geforderte Summe an Bargeld bei sich trug, weigerte sie sich die Strafe zu zahlen und wurde deshalb in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
„Zudem leiteten die Beamten ein Verfahren wegen Vortäuschen eine Straftat ein“, so eine Sprecherin der Bundespolizei am Münchener Hauptbahnhof.
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