Eichstätt
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Geldautomat der Sparkassen Geschäftsstelle in Böhmfeld gesprengt und Gebäude massiv beschädigt.
(ir) Zum zweiten Mal innerhalb knapp zwei Wochen, wurde erneut ein Geldautomat der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt gesprengt. Der Anschlag in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag galt dieses Mal der Selbstbedienungs-Geschäftsstelle in Böhmfeld.
Glücklicherweise ist auch in diesem Fall kein Personenschaden zu beklagen. Allerdings sind die Beschädigungen des Gebäudes durch die Wucht der Detonation erheblich.
„Wir sind erschrocken, mit welcher Brutalität die Täter auch hier in Böhmfeld vorgegangen sind. Bei aller Zerstörung, die zu beklagen ist, kam Gott sei Dank kein Mensch zu Schaden,“ so Vorstandsmitglied Karl-Heinz Schlamp.
„Die Gefahr weiterer Angriffe wird auch in Abstimmung mit den Behörden als akut eingestuft“, so Karl-Heinz Schlamp weiter.
Die aktuelle Situation veranlasst die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt an besonders gefährdeten Geschäftsstellen zum sofortigen Handeln.
„Aufgrund der Gefahrenlage durch die Sprengung von baugleichen Geldautomaten und insbesondere zur Sicherheit der Anwohner und unserer Kunden, haben wir mit sofortiger Wirkung die Geldautomaten in den Selbstbedienungs-Geschäftsstellen in Schelldorf, Mörnsheim und Wellheim geleert und die Bargeldversorgung über die vorhandenen Geldautomaten an diesen Standorten bis auf Weiteres eingestellt.“, so Karl-Heinz Schlamp abschließend.
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Die Pfahlstraße in Eichstätt muss gesperrt werden.
(ir) Aufgrund von Restarbeiten im Zuge der Straßensanierung ist die Eichstätter Pfahlstraße von Höhe Pfahlbrünnle bis zur Brodhausgasse von Montag, 12. Februar 2024 bis Freitag, 24. Februar 2024 für den Gesamtverkehr gesperrt.
Der Anliegerverkehr ist von der Westenkreuzung/B13 bis zur Baustelle möglich. Die Umleitung zur Pfahlstraße erfolgt von der Westenkreuzung über die B 13 bis zur Bahnhofskreuzung und anschließend über die Spitalbrücke.
Die Pfahlstraße ist von der Spitalbrücke beziehungsweise vom Residenzplatz aus für den Fahrzeugverkehr anfahrbar; die Verkehrsteilnehmer werden über die Loy-Hering-Gasse zum Domplatz geleitet.
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Ein Baustellengerät brannte, konnte aber sofort gelöscht werden.
(ir) Bei den Renovierungsarbeiten im Eichstätter Dom ist am Mittwochmachmittag ein Feuer ausgebrochen.
Das Abluftgerät des Unternehmens, die einen barrierefreien Aufzug einbaut, hat gebrannt und das Feuer wurde sofort gelöscht.
Die herbeigerufene Feuerwehr musste nicht eingreifen. Dennoch hat es eine massive Rauchentwicklung im Dom gegeben, so dass die Baustelle eingestellt wurde.
Ein Gutachten soll nun klären, welche Schäden entstanden sind.
Das Foto zeigt den Innenraum des Eichstätter Doms, der bei dem Brand eines Baustellengerätes stark verraucht ist.
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Es ist die umgehende Fällung einer Winterlinde im Eichstätter Hofgarten notwendig.
(ir) Aufgrund einer erheblichen Schädigung durch den Brandkrustenpilz sind umgehend Maßnahmen an der Winterlinde mit der Baumnummer 137 im östlichen Bereich des Eichstätter Hofgartens zu ergreifen.
Leider ist die Holzzersetzung so weit fortgeschritten, dass nur eine Fällung des Baumes in Frage kommt. Diese Maßnahme wird bereits am Mittwoch, 7. Februar 2024 durch Städtischen Bauhof vorgenommen.
„Passanten werden gebeten, den Bereich der Fällung großräumig zu meiden“, so ein Sprecher der Stadt Eichstätt.
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Die Unterlagen können per Post beim Landratsamt eingereicht werden.
(ir) Jahresjagdscheine, die zum 31. März 2024 ihre Gültigkeit verlieren, können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, Zimmernummer 209, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung verlängert werden.
Dazu sind der Jagdschein, die Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den begehrten Gültigkeitszeitraum (31. März 2025 beziehungsweise 31. März 2027) sowie das notwendige Antragsformular „Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines“, das auf www.landkreis-eichstaett.de/jagd abgerufen werden kann, vorzulegen.
Die Unterlagen für die Verlängerung können auch auf dem Postweg eingereicht werden. Sofern keine Verlängerung mehr möglich ist, wird für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt und erfordert nach vorheriger Terminvereinbarung die persönliche Vorsprache des Antragstellers.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt ist und den Tatbestand einer Straftat erfüllt.
Weitere Auskünfte sind bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter den Telefonnummern (0 84 21) 70-335 oder (0 84 21) 70-3 16 erhältlich.
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