Geldstrafe und Führerscheinentzug?


 
Eine Autofahrerin fuhr auf einem Parkplatz ein anderes Auto an und flüchtet von der Unfallstelle. Doch ein Zeuge hat sich das Kennzeichen gemerkt.

(ir) Am Freitagabend gegen 18:30 Uhr parkte eine 58-jährige Frau aus Kinding ihren VW Golf auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Wettstetten. Als sie um 19:00 Uhr wieder zu ihrem Wagen kam, musste sie feststellen, dass ihr Auto beschädigt worden war. Eine zunächst unbekannte Verkehrsteilnehmerin fuhr in diesem Zeitraum mit ihrem Mercedes aus einer Parklücke heraus uns stieß dabei gegen den geparkten VW.



Die Autofahrerin verursachte dabei einen Sachschaden in Höhe von zirka 1.000 Euro an der Stoßstange des VW Golfs. Doch anstatt sich um die Schadenregulierung zu kümmern, flüchtete sie von der Unfallstelle. Ein aufmerksamer Zeuge hatte den Unfall jedoch bemerkt und sich das Kennzeichen der Unfallverursacherin gemerkt. Die 54-jährige Frau aus Ingolstadt erwartet jetzt ein Verfahren wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort. „Neben einer beträchtlichen Geldstrafe muss die Frau im Falle einer Verurteilung auch mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.