Verstoß gegen die Gewerbeordnung


 
Drei Wanderarbeiter mussten gleich eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurden am gestrigen Mittwochnachmittag gegen 13:45 Uhr drei rumänische Staatsbürger von Beamten in der Max-Prinstner-Straße von Beilngries einer Kontrolle unterzogen, weil sie zuvor an mehreren Anwesen Ausbesserungsarbeiten an Dächern oder Dacherneuerungen angeboten hatten.



Da die Männer keine erforderliche Reisegewerbekarte besitzen, ordnete das Eichstätter Landratsamt als Ahnungsbehörde jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro an. In diesem Zusammenhang weist die Polizei Hausbesitzer darauf hin, auf entsprechende Auftragsvergaben bei derartigen Dienstleistungsangeboten zu verzichten, da eventuell durchgeführte Arbeiten meist unsachgemäß ausgeführt und die Arbeiten im Anschluss oft in betrügerischer Absicht überteuert in Rechnung gestellt werden.



„Zudem besteht die Gefahr eines Verstoßes nach dem Abgabenrecht, wenn die arbeitenden Firmen nicht angemeldet sind und keine Steuern abführen“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.