Waffe auf Mann gerichtet


 
Ein Streit auf einem Supermarktparkplatz eskalierte.

(ir) Am Samstagabend gegen 19:45 Uhr gerieten vier Personen am Eingang eines Beilngrieser Supermarktes aneinander. Aus einer Nichtigkeit heraus beschimpften sich zunächst ein 51-jähriger Mann aus Beilngries und eine 33-jährige Frau aus Bad Aibling. Dies führte jedoch schnell zur Schubserei zwischen den beiden. Als klar war, dass die Situation eskalieren wird, holte der 39-jähriger Lebensgefährte der Frau eine Schreckschusspistole aus seinem Auto und schlug anschließend auf den Kontrahenten ein. „Ob dies mit seinen Fäusten oder der Waffe geschah, ist derzeit noch nicht klar“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei. Und er fügte hinzu: „Hierzu kam es zu unterschiedlichen Angaben.“



Während der Auseinandersetzung verlor er jedoch seine Pistole und sein Gegenüber nahm sie auf. Dann richtete er die Waffe auf den Man aus Zolling, woraufhin er uns seine Begleiterin mit ihrem Auto die Flucht ergriffen. Ein unbeteiligter Zeuge des Vorfalls notierte sich das Kennzeichen, nahm die Waffe an sich und verständigte die Polizei. Bei der Aufnahme vor Ort, stellte sich heraus, dass der 51-jährige Mann aus Beilngries erheblich alkoholisiert war. Er brachte es auf stattliche 1,84 Promille. Die Rolle seines 46-jährigen Begleiters aus Beilngries in dieser Auseinandersetzung ist von der Polizei momentan noch nicht abschließend geklärt.



Einen Atemalkoholtest verweigerte er zu Sicherheit gleich mal. Die Fahndung nach dem Auto mit dem Pärchen war an einem örtlichen Campingplatz erfolgreich. Der Mann und die Frau wurden dort von der Polizei angetroffen und zu dem Vorfall vernommen. Ernsthaft verletzt wurde zum Glück niemand. Dies lag sicher auch daran, dass die Waffe nicht geladen war, obwohl der Besitzer 50 Platzpatronen im Kofferraum hatte. Eine Erlaubnis zum Führern der Schreckschusspistole hatte er allerdings nicht. Die Polizisten stellten die Pistole samt Munition sicher. Die Beteiligten Personen erwarten nun Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und einem Vergehen nach dem Waffengesetzt.