Beilngries
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Was einen bislang Unbekannten dazu treibt, fremde Fahrzeuge zu beschädigen, wird sich wohl erst klären, wenn er überführt wurde.
(ir) Bereits zum zweiten Mal in diesem Monat wurden auf dem Parkplatz einer Diskothek in Aschbuch zwei Fahrzeuge erheblich beschädigt. An den Autos wurde die Lackierung großflächig bis auf die Grundierung verkratzt. Außerdem wurden Spiegel, Scheibenwischer und Tankdeckel abgebrochen. Bei einem schwarzen Audi A4 entstand dabei ein Schaden, der von der Polizei auf zirka 500 Euro geschätzt wurde.
Noch heftiger erwischte es einen blauen Seat Ibiza. Daran entstand ein Sachschaden von rund 5.000 Euro. Alle Geschädigten gaben gegenüber der Polizei an, im Vorfeld keinerlei Streit gehabt zu haben. So geht die Polizei aktuell davon aus, dass sich der Täter die Fahrzeuge willkürlich aussuchte.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Beilngries unter der Telefonnummer (0 84 61) 64 03-0 entgegen.
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Der Verkehr der B 299 musste kurzzeitig umgeleitet werden und auf dieser Strecke krachte ein Fahranfänger in einen stehenden BMW.
(ir) Wegen eines Verkehrsunfalles auf der B 299 wurde der Verkehr am Freitag gegen 12:50 Uhr kurzzeitig über Biberbach umgeleitet. Dementsprechend staute sich auf der Umleitungstrecke der Verkehr. Ein 18-jähriger Audi-Fahrer aus Riedenburg merkte zu spät, dass ein vor ihm fahrende BMW-Lenker nicht nur bremste, sondern zum Stillstand kam. Der Audi-Fahrer fuhr deswegen auf das Heck des BMWs auf. Bei dem Auffahrunfall zog sich der Unfallverursacher Schürfwunden an der Hand zu. An den beiden Autos entstand jeweils ein Schaden in Höhe von 2.000 Euro.
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In den vergangenen Tagen prüfte die Beilngrieser Polizei im östlichen Landkreis Eichstätt vermehrt die Funktion der Fahrzeugbeleuchtung.
(ir) Dabei zeigte sich, dass sich immer mehr Fahrzeugführer moderner Autos auf die Lichtautomatik ihrer Fahrzeuge verlassen, was dazu führen kann, dass bei schlechter Witterung lediglich das Tagfahrlicht der Fahrzeugfront eingeschaltet ist und das Heck unbeleuchtet bleibt.
Um sicherzustellen, dass Fahrzeuge bei Sichtbehinderungen auch tagsüber besser erkannt werden, muss das Abblendlicht bei vielen Modellen manuell eingeschaltet werden. Dies vermeidet nicht nur Unfälle und gefährliche Situationen, sondern womöglich auch ein Bußgeld von bis zu 60 Euro mit einem Punkt in der Verkehrssünderdatei.
Anbei ein paar Tipps der Polizei zu diesem Thema für eine sichere Fahrt in der kalten Jahreszeit:
Das Tagfahrlicht ist zu wenig
Verlassen Sie sich nicht allein auf das Tagfahrlicht. Viele Verkehrsteilnehmer denken nicht daran, dass Tagfahrlichter nur vorne leuchten. Gerade im dichten Nebel kann es zu Auffahrunfällen kommen, weil der Vordermann nicht wahrgenommen wird. Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen müssen Sie das reguläre Abblendlicht benutzen - Beachten Sie diese gesetzliche Pflicht, denn nur so können Sie die Umrisse eines Fahrzeugs besser und früher erkennen.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten richtig einsetzen
Die Schaltung auf „Lichtautomatik“ kann nur zwischen hell und dunkel unterscheiden. Damit riskieren Sie unter Umständen, im Nebel unsichtbar zu werden. Beachten Sie also, dass sie bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel die Nebelscheinwerfer zum Abblendlicht zusätzlich einschalten. Die Nebelschlussleuchten dürfen Sie nur verwenden, wenn die Sichtweite unter 50 m gesunken ist. Das ist leicht abschätzbar, wenn Sie nur von einem bis zum nächsten Leitpfosten sehen können. Fahren Sie aus einer Nebelbank, vergessen Sie wegen der Blendgefahr nicht, diese Zusatzleuchten wieder auszuschalten.
Tempo anpassen und Zeitdruck vermeiden
Gerade auch im Herbst gilt: Fuß vom Gas! Fahren Sie vorausschauend, indem sie ihre Sicht in Metern als Faustregel für die gefahrenen Kilometer rechnen – also z.B. etwa 70 km/h bei 70 m Sicht. Ist es neblig, brauchen Sie für Ihre Fahrtstrecke länger: Planen Sie also abhängig von Ihrem Weg etwas mehr Zeit ein. So bleiben Sie entspannt und aufmerksam.
Fernlicht ist kontraproduktiv
Vermeiden Sie bei Nebel das Fernlicht einzuschalten. Aufgrund der feinen Wassertröpfchen wird bei Fernlicht das Licht noch stärker reflektiert.
Nachtfrost kann zu erstem Eis führen
Jetzt muss man morgens oft mit beschlagenen oder schon leicht vereisten Scheiben rechnen. Neben Sie sich Zeit, für „Durchblick“ zu sorgen. Wer hier nachlässig ist, vergrößert den „toten Winkel“ und sieht selbst nicht richtig. Auf Brücken oder Flächen im Dauerschatten kann es darüber hinaus schon zur Eisbildung kommen.
Gefahr durch Laub und schmierige Fahrbahn
Fallendes Laub, Wind und Nässe können sich neben verschmutzten Fahrbahnen als tückisch erweisen. Rechnen Sie mit gefährlichen Rutschbahnen, fahren Sie langsam und halten Sie Abstand.
Prüfen Sie Ihre Scheibenwischer
Wischerblätter, die nur noch schmieren, sind auszuwechseln. Füllen Sie die Wasserbehälter für die Scheibenwaschanlage nach und machen Sie diese frostsicher. Reinigen Sie regelmäßig die Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten.
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Eine 60-jährige Frau übersieht beim Abbiegen einen entgegenkommenden Pkw und kollidiert mit diesem.
(ir) Von Neustadt kommend fuhr eine 60-jährige Hausfrau aus einem Ortsteil von Altmannstein am Donnerstagnachmittag gegen 15:20 Uhr mit ihrem VW auf der B 299 in Richtung Pförring. Auf Höhe von Pförring wollte die VW-Fahrerin nach links in die Max-Pollin-Straße abbiegen. Dabei übersah sie jedoch den entgegenkommenden Alfa Romeo eines 37-jährigen Arbeiter aus Neustadt. „Der Alfa-Fahrer befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits unmittelbar vor der Einmündung, konnte deshalb nicht mehr rechtzeitig abbremsen und prallte mit der Fahrzeugfront gegen die rechte Fahrzeugseite der Unfallverursacherin“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.
Und er fügte hinzu: „Bei der Kollision blieben die Unfallbeteiligten unverletzt, am Fahrzeug der Unfallverursacherin entstand Sachschaden in Höhe von zirka 1.000 Euro, am Alfa des Geschädigten von zirka 3000 Euro. Das Fahrzeug des Unfallgegners musste von einem Abschleppdienst geborgen werden. Die Freiwillige Feuerwehr aus Pförring war mit acht Einsatzkräften an der Unfallstelle und übernahm die Verkehrslenkung des fließenden Verkehrs. „Die Unfallverursacherin erwartet nun ein Bußgeldbescheid wegen der Vorfahrtsmissachtung sowie Schädigung des Unfallgegners mit einem Punkt in Flensburg“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Ein 25-jähriger Transporter-Fahrer übersieht eine 23-jährige Autofahrerin und stößt mit ihr zusammen.
(ir) Am Mittwochmittag gegen 12:40 Uhr fuhr ein 25-jähriger Paketdienstfahrer mit seinem Transporter auf der Dr.-Thenn-Straße in Beilngries in nordwestliche Fahrtrichtung. An der Einmündung zur Nepomuk-Schneider-Straße missachtete der Transporter-Fahrer die Vorfahrt einer 23-jährigen Autofahrerin, die von rechts kam und beide Fahrzeuge stießen zusammen. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von jeweils zirka 2.000 Euro. „Verletzt wurde keiner der Fahrzeuginsassen“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.