Keine triftigen Gründe für den Aufenthalt im Freien



Die Polizei ahndet 14 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz.

(ir) Mehrere Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz mussten die Beamten der Eichstätter Polizeiinspektion am gestrigen Karfreitag zur Anzeige bringen. Bei Kontrollen im dortigen Dienstgebiet konnten die angetroffenen Personen keinen triftigen Grund nennen, weshalb Sie sich im Freien aufhielten.



„Die 14 Personen erwartet ein empfindliches Bußgeld in Höhe von jeweils 150 Euro“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei.