Das gibt Strafen für beide




(ir) Bei der Polizeikontrolle von Rollerfahrern werden mehrere Verstöße festgestellt.

Am Donnerstagnachmittag gegen 15:25 Uhr bemerkte eine Polizeistreife in der Lindenstraße in Münchsmünster einen Rollerfahrerm, der ohne Schutzhelm unterwegs war. Daraufhin wurde der Mann von den Polizisten angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle des 26-jährigen Polen aus Großmehring stellten die Beamten dann fest, dass an dem Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war.



Ein Versicherungsvertrag für den 50er-Roller bestand nicht. Außerdem hatte der Großmehringer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Gefährt. „Während der Kontrolle kam ein zweiter Roller, ebenfalls ohne Schutzhelm zur Kontrollstelle gefahren“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Der Fahrer, ein 17-jähriger Jugendlicher aus Münchsmünsterer war der Besitzer des anderen Rollers, und wollten das Fahrzeug an den Polen verkaufen. Nun müssen beide Männer mit Strafanzeigen rechnen.