E-Scooter-Fahrer muss gleich Sicherheitsleistung hinterlegen



Ein junger Mann war mit einem Elektrokleinstfahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs.

(ir) Ein 26-jähriger Mann war am Samstagmittag auf seinem E-Scooter auf der Wolnzacher Elsenheimerstraße unterwegs. Dort stellte eine Streifenbesatzung der Geisenfelder Polizei gegen 12:10 Uhr fest, dass am benutzten E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der daraufhin folgenden Kontrolle konnte der 26-Jährige auch keinen Versicherungsnachweis für das Elektrokleinstfahrzeug vorbringen.



„Gegen den 26-jährigen polnischen Staatsangehörigen wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verstoß Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Da der 26-Jährige derzeit keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die Bezahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet.“