Folgeunfall mit großem Sachschaden


 
Nach einem Wildunfall ließ ein Autofahrer ein verendetes Reh auf der Bundesstraße liegen.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, hatte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am Donnerstagabend gegen 21:45 Uhr auf der B16 kurz vor der Anschlussstelle Gewerbegebiet Ilmendorf einen Wildunfall mit einem Reh und fuhr weiter, ohne sich um das verendete Tier zu kümmern. „Rechtlich bedeutet dies, dass er durch sein Fehlverhalten ein Hindernis auf der B 16 bereitet hat“, teilte ein Sprecher der Geisenfelder Polizei mit.



Ein 39-jähriger Skoda Fabia-Fahrer aus dem Landkreis Kelheim erkannte das Hindernis zu spät und fuhr über das auf der Fahrbahn liegende tote Reh. Dabei entstand am Unterboden des Skodas und an der Lenkung ein Schaden in Höhe von 3.000 Euro. Die Polizei ermittelt jetzt gegen den Unbekannten mit dem Wildunfall wegen der Verkehrsstraftat „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“. Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Geisenfeld unter der Telefonnummer (0 84 52) 7 20-0 entgegen.



Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass, Fahrzeugführer nach einem Wildunfall vor Augen zu führen, was passieren kann, wenn man achtlos weiterfährt.

Welche Pflichten für Fahrzeugführer bestehen nach einem Wildunfall?

• Sicherung der Unfallstelle
• Nach Möglichkeit Beseitigung des toten Tieres von der Straße
• Verständigung der Polizei, dort erhalten Sie auch die Wildunfallbescheinigung für Ihre Kfz-Versicherung und die Beamten informieren den Jagdpächter