Polizei erstellt zwei Anzeigen



Eine Rollerfahrerin war ohne Fahrerlaubnis unterwegs und der Halter des Fahrzeugs muss sich auch vor der Justiz verantworten. 

(ir) Am Mittwochvormittag war eine 43-jährige Rollerfahrerin aus Geisenfeld im dortigen Gewerbegebiet unterwegs und wurde gegen 11:10 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass die Frau keine Fahrerlaubnis besitz.



„Gegen die Rollerfahrerin wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Der Halter des Rollers muss sich ebenfalls strafrechtlich wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.“