Pfaffenhofen
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(ir) Mitten in der Nacht kontrolliert eine Polizeistreife einen
Autofahrer. Und der hat vorher gebechert.
In der Nacht von
Donnerstag auf Freitag gegen 0:20 Uhr wurde ein 29-Jähriger aus dem südlichen
Landkreis Pfaffenhofen mit seinem Seat in der Pfaffenhofener Krankenhausstraße
einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizisten bei dem
Autofahrer Alkoholgeruch festge. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest
erbrachte einen Wert von 0,7 Promille.
„Den Seat-Fahrer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit
mindestens 500 Euro Geldbuße und Fahrverbot“, so ein Polizeisprecher.
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(ir) Ein Autofahrer erfasst einen kleinen Buben. Danach fährt er ohne
Anzuhalten weiter.
Ein bislang unbekannter Autofahrer fuhr am
Donnerstag gegen 17:10 Uhr mit seinem Pkw aus einem Parkplatz in der
Joseph-Fraunhofer-Straße in Pfaffenhofen die Straße ein. Im Bereich der
Parkplatzausfahrt ging zur selben Zeit eine Mutter mit ihrem fünfjährigen Sohn
auf dem Gehweg.
Der kleine Bub war mit einem Kinderroller unterwegs. Das Auto
erfasste den Kinderroller, wodurch der Bub zu Boden stürzte und sich leicht am
Knie verletzte.
Ohne sich um den verletzten Buben zu kümmern, fuhr der
Autofahrer einfach weiter. Die Mutter konnte lediglich angeben, dass es sich um
einen roten Pkw handelte.
Sachdienliche Hinweise erbittet die
Polizeiinspektion Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95-0.
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(ir) Kieslaster muss überholendes Auto ausweichen. Dabei fährt er in
die Böschung hinab.
Am gestrigen Donnerstag gegen 17:35 Uhr
fuhr ein 31-Jähriger aus Kirchdorf mit seinem Kieslaster der Marke MAN auf der
Kreisstraße PAF 6 von Güntersdorf in Richtung Niederthann. Zwischen Güntersdorf
und der Autobahnunterführung kamen ihm zwei Autos entgegen.
„Der
nachfolgende Pkw überholte nun den Vorausfahrenden, obwohl dies nicht mehr
gefahrlos möglich war“, teilte die Polizei mit. Der Lkw-Fahrer musste nach
rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Er fuhr die abfallende
Böschung hinunter und blieb schließlich in einem Maisfeld stehen. Zu einer
Berührung der Fahrzeuge sei es laut Polizeimeldung nicht gekommen. Der Überholer
fuhr einfach weiter. Nach Angaben des Fahrers des Kieslasters handelte es sich
um einen schwarzen Pkw, vermutlich ein VW.
Sachdienliche Hinweise
erbittet die Polizeiinspektion Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 80
95-0.
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(ir) In der vergangenen Nacht verursachte ein bislang unbekannter
Autofahrer am Pfaffenhofener Schleiferberg einen Verkehrsunfall und entfernte
sich unerlaubt von der Unfallstelle.
Der Verursacher fuhr in
der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag aus bislang ungeklärter Ursache auf einen
am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw auf und schob diesen durch die Wucht des
Anpralles diesen noch auf ein weiteres davor geparktes Auto, sodass an beiden
Fahrzeugen ein Schaden von zirka 5.000 Euro entstand.
Anhand der am Unfallort
aufgefundenen Fahrzeugteile muss es sich bei dem verursachenden Fahrzeug um
einen silbergrauen 3er-BMW mit Erstzulassung zwischen 1999 und 2007 handeln.
UPDATE:
Am Donnerstag gegen 11:15 Uhr meldete sich der
34-jährige Verursacher dieses Verkehrsunfalles telefonisch bei der
Polizeiinspektion Pfaffenhofen. Er gab an, der verantwortliche Fahrzeugführer
gewesen zu sein.
Den 34-Jährigen erwartet trotzdem ein Strafverfahren wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort, da er seinen gesetzlichen Pflichten als
Unfallbeteiligter nicht nachkam.
Beim verursachenden Fahrzeug handelte es
sich um einen schwarzen 3-BMW Cabrio, Baujahr 2002.
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(ir) Autofahrer fährt in Kreuzung ein, ohne auf kreuzende Fahrzeuge
zu achten. Es kommt zur Kollision.
Ein 59-jähriger Mann aus
Pfaffenhofen fuhr am Samstag gegen 12:25 Uhr mit seinem VW auf der
Ortsverbindungsstraße von Zierlmühle in Richtung Gundamsried.
An der Kreuzung mit der
Ortsverbindungsstraße von Ossenzhausen nach Kleinreichertshofen missachtete der
Autofahrer die Vorfahrt eines von rechts kommenden 54-Jährigen aus Rohrbach. Der
VW-Fahrer stieß mit dem Opel des Rohrbachers zusammen. Verletzt wurde dabei
niemand, teilt die Polizei mit.
Es entstand allerdings ein Sachschaden in
Höhe von etwa 8.000 Euro.