Fahranfänger und Alkoholeinfluss

(ir) Weil er eine ungewöhnliche Abkürzung nahm, muss sich nun ein 19-jähriger Schrobenhausener wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Zunächst war der junge Mann mit seinem Auto in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 3:15 Uhr vom Bgm.-Stocker-Ring in den Schleifmühlweg gefahren. Da er am Ende des Schleifmühlweges dann mit seinem Fahrzeug die Paarbrücke überquerte, erweckte er das Interesse einer Polizeistreife.
Die Brücke ist nämlich lediglich für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben.
Die Kontrolle des jungen Mannes ergab einen Wert von knapp 1,3 Promille.
Er musste sich im Krankenhaus einer Blutentnahme unterziehen.
Die Konsequenz dürfte eine Geldstrafe und ein längerer Fahrerlaubnisentzug sein.