Schrobenhausen
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Das benutzte Smartphone wurde einem Pkw-Lenker zu Verhängnis.
(ir) Am Donnerstagnachmittag war ein 49-jähriger Kleintransporterfahrer aus Augsburg auf der B 300 unterwegs und wurde gegen 16:00 Uhr auf Höhe Gachenbach im Rahmen einer Kontrollaktion der Polizeiinspektion Schrobenhausen angehalten.
Zuvor hatte er nämlich vorschriftswidrig während der Fahrt mit seinem Handy telefoniert.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Streifenpolizisten bei dem Pkw-Lenker deutlichen Alkoholgeruch.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 49-Jährigen einen Wert von fast 2 Promille.
Die Beamten ordneten bei dem Betrunkenen eine Blutentnahme an, der er sich unterziehen musste und stellten auch gleich seinem Führerschein sicher.
Von den Polizisten wurde gegen den Pkw-Lenker ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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Nach einem Zeugenhinweis musste ein Pkw-Lenker zur Blutentnahme.
(ir) Am frühen Samstagmorgen gegen 6:20 Uhr wurde der Polizei telefonisch ein Autofahrer mitgeteilt, der auf der B300 von Dasing kommend in Richtung Ingolstadt unterwegs sei, und dort durch seine unsichere Fahrweise einem nachfolgenden Autofahrer aufgefallen ist.
Die Polizei konnte dann im Bereich Waidhofen das Fahrzeug eines 38-jährigen Mannes aus dem Landkreis Aichach-Friedberg antreffen und den Fahrer stoppen.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Pkw-Lenker unter Alkoholeinfluss steht.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 0,56 Promille.
Deshalb musste der alkoholisierte Fahrer seinen Fahrzeugschlüssel den Polizisten übergeben und eine von den Beamten angeordnete Blutentnahme über sich ergehen lassen musste.
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Aus einem Innenstadtgeschäft ließ ein Unbekannter Geld mitgehen.
(ir) Ein bislang unbekannter Täter hat am frühen Freitagabend eine Barkasse und eine Geldbörse in der Schrobenhausener Innenstadt gestohlen.
Der Diebstahl ereignete sich gegen 17:45 Uhr in einem Geschäft in der dortigen Lenbachstraße.
Der Täter nutzte dabei aus, dass die Kasse für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt war.
Wer zu dieser Zeit Person mit einer Geldkasse in der Schrobenhausener Innenstadt beobachtet hat oder sonst Hinweise zu dem Diebstahl geben kann, ist aufgerufen, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 zu melden.
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Der mutmaßliche Dieb flüchtete, als er von der Teenagerin und ihrer Mutter angesprochen worden war.
(ir) Eine 17-jährige Auszubildende aus Schrobenhausen hatte am Dienstagmorgen gegen 6:00 Uhr ihr Mountainbike am Schrobenhausener Bahnhof abgestellt und mit einem Schloss versperrt.
Als die Jugendliche am selben Tag um 16:30 Uhr zu dem Abstellplatz zurückkehrte, war das Fahrrad nicht mehr dort und die junge Frau erstattete Diebstahlsanzeige bei der Polizei.
Am frühen Abend erkannten die Geschädigte und ihre Mutter das Mountainbike in der dortigen Regensburger Straße. Er saß ein etwa 15-jähriger Jugendlicher auf dem Sattel des 500 Euro-Rades.
Nachdem die beiden den jungen Burschen ansprachen, flüchtete er gleich zu Fuß.
„Die Auszubildende hat nun ihr Rad wieder, allerdings fehlt die Beleuchtung im Wert von 30 Euro“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizeiinspektion.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Die Polizei hat die Weiterfahrt eines nicht verkehrssicheres Traktorgespanns unterbunden.
(ir) Am Montagvormittag war ein 63-jähriger Mann aus Olching mit seinem landwirtschaftlichen Gespann, dessen Anhänger mit Kartoffeln beladenen und etwa 35 Tonnen schwer war, auf der Bürgermeister-Götz-Straße von Schrobenhausen unterwegs.
Dort stoppte ihn gegen 10:20 Uhr eine Streifenbesatzung der Schrobenhausener Polizeiinspektion.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Polizisten fest, dass an dem Gespann Bremse des zweiten Anhängers nicht funktioniert.
Außerdem war am vorderen zugelassenen Anhänger Zulassungs- und die Hauptuntersuchungsplakette überklebt und die Plakette seit 2015 abgelaufen.
„Wegen der vor der Kontrolle festgestellten Geschwindigkeit von 40 km/h war das Gespann zulassungs- und versicherungspflichtig“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Den Landwirt erwartet nun wegen des überklebten Kennzeichens ein Verfahren wegen Urkundenfälschung.“
Zudem hat er gegen die Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes und der Zulassungsverordnung verstoßen. Seine Weiterfahrt wurde von den Beamten untersagt.
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