Wohnungsdurchsuchung bei Priester

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Das Bistum Eichstätt hat eine kirchliche Voruntersuchung gegen einen Beschuldigten eröffnet.

(ir) Betreffend eines Priesters, der im Dekanat Eichstätt wohnhaft ist, ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet worden.



Das Bistum Eichstätt wurde unmittelbar nach der polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung über das Ermittlungsverfahren informiert.



„Eine Beschlagnahme wurde nicht veranlasst“, so ein Bistumssprecher. Und er fügte hinzu: „Der Tatvorwurf lautet Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte.“



Der Geistliche ist nicht im pastoralen Dienst in der Diözese Eichstätt eingesetzt und bestreitet den Vorwurf. Vorsichtshalber wurden gegen den Priester kirchenrechtliche Maßnahmen verhängt.



„Eventuelle endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens angeordnet“, so der Bistumssprecher weiter.



Und er fügte abschließend hinzu: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“









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