Stadt erstattet Kita-Gebühren

Der Ingolstädter Oberbürgermeister will dem Stadtrat für die Sitzung am 16. Juni eine Regelung zur Erstattung von Kindergartengebühren infolge des Kita-Streiks vorschlagen. Das erfolgt in der Form einer rückwirkenden Änderung der „Gebührensatzung“ bzw. „Benutzungssatzung“ für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

Durch die Satzungsänderung erhalten die Eltern, die keine Betreuung in Ersatz- oder Notgruppen in Anspruch genommen haben, anteilig bezahlte Gebühren für die Ausfallzeiten erstattet, wenn die Kita im Laufe eines Kindergartenjahres, das von 1. September bis 31. August des Folgejahres dauert, an mindestens drei Tagen geschlossen war. Die Schließung kann auch an Einzeltagen erfolgt sein - dann erfolgt die Rückerstattung ab dem 1. Tag.

 „Mit dieser Regelung verfügt die Stadt im Vergleich mit den bayerischen Großstädten nach unserer Kenntnis über die bürgerfreundlichste Regelung.“ so Oberbürgermeister Christian Lösel.

Ein Antrag für die Erstattung ist nicht erforderlich. Die Rückerstattung wird von Amts wegen vorgenommen.