THI für Gründerzentrum in Campusnähe

(ir) Hochschulrat und Förderverein der THI sprechen sich für ein digitales Gründerzentrum in Campusnähe aus, denn direkte Nähe zu Hochschulcampus schafft Synergien für Lehre und Forschung.

Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) setzt sich gemeinsam mit der Stadt Ingolstadt, der KU Eichstätt-Ingolstadt sowie Vertretern der Wirtschaft für ein digitales Gründerzentrum am Standort Ingolstadt ein. Auch von Seiten des Hochschulrats, dem wichtigsten Gremium der THI, als auch dem Verein der Freunde und Förderer der THI wird die Bewerbung um ein digitales Gründerzentrums in Campusnähe befürwortet. Mit dem Gebäude des Dallwigk würden die Voraussetzungen hierfür geschaffen.

Prof. Dr. Hubert Waltl, Audi-Produktionsvorstand und Vorsitzender des THI-Hochschulrats: „Ein digitales Gründerzentrum in direkter Anbindung an den THI-Campus ist eine einmalige Chance, eine lebendige Startup-Szene im Herzen der Stadt anzusiedeln. Eine inhaltliche und geografische Nähe des Gründerzentrums zum THI-Campus schafft Synergien, die sowohl dem Gründerzentrum als auch der Hochschule dienen.“ Das Gründerzentrum könne die Forschungseinrichtungen der Hochschule, beispielsweise Labore, nutzen, um hochentwickelte digitale Innovationen zu schaffen. Die THI selbst fördere die Themen Digitalisierung und Unternehmertum sowohl in der Lehre wie auch der Forschung.

Reinhard Büchl, Vorsitzender des Vereins der Freunde und Förderer der THI: „Mit einem digitalen Gründerzentrum erfährt nicht nur der Forschungscampus eine deutliche Stärkung, sondern auch Ingolstadt als digitaler Innovationstreiber. Eng angebunden an das innovative Klima sind auch die Studierenden, deren Unternehmergeist bis hin zu eigenen Startup-Gründungen gefördert werden soll. So kann die Hochschule selbst zur Wiege für neue Geschäftskonzepte werden. Ein Weg, der dazu beiträgt, den wirtschaftlichen Erfolg der Region weiter zu fördern.“

Im Mai soll der Antrag zum digitalen Gründerzentrum eingereicht werden. Mit der Ausschreibung fördert das Bayerische Wirtschaftsministerium pro Regierungsbezirk mindestens ein digitales Gründerzentrum.