Kita-Gebühren müssen angepasst werden

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In Manching werden zum 1. September 2024 die Kita-Gebühren der gemeindlichen Einrichtugen erhöht.

(ir) Der Markt Manching wird zum 1. September 2024 die Gebühren für die Betreuung der Kinder in gemeindlichen Krippen und Kindergärten erhöhen. Das hat der Marktgemeinderat einstimmig (22 zu 0 Stimmen) in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. Juni 2024 beschlossen. Damit soll dem jährlichen Fehlbetrag im Haushalt entgegengewirkt werden.



Dieses Defizit in Höhe von 2 Millionen Euro (für 2024 kalkuliert; für 2020 wurde 1 Million Euro kalkuliert) ist größtenteils durch die in letzten Jahren gestiegenen Personalkosten entstanden. Diese setzen sich aus den neuen Vorgaben durch den Tarifvertrag und der zehnprozentigen „Arbeitsmarktzulage Markt Manching“ (Anpassung aufgrund der in der Stadt Ingolstadt eingeführten Arbeitsmarktzulage) für die Kita-Beschäftigten zusammen. Ein weiterer Grund sind die steigenden Verbraucherpreise. Durch die Folgen des Ukraine-Krieges hat sich die Situation noch einmal deutlich verschärft, da die Verbraucherpreise (zum Beispiel Strom oder Lebensunterhalt) exorbitant gestiegen sind.



Seit der letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2020 sind die Gesamtkosten für den Markt Manching um über 64 Prozent angestiegen. Die „Schere“ zwischen Einnahmen und Ausgaben geht jedes Jahr weiter auseinander, wenn die Gebühren nicht angepasst werden, stellte der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 fest.



Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, kostendeckende Kindertagesstättengebühren zu erheben. Aktuell (2024) liegt die Kostendeckung bei zirka 45 Prozent. Zur Finanzierung der Kindertagesstätten tragen der Freistaat Bayern, die Gemeinden und die Eltern bei. Durch die Anpassung der Gebühren wird allerdings keine vollständige Kostendeckung herbeigeführt. Dennoch soll das Ziel zirka 65 Prozent Kostendeckung wieder erreicht werden. Somit würde die Allgemeinheit ein Drittel der Kosten tragen, so die Meinung aus dem Fachausschuss.



Bei den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen ist außerdem zu beachten, dass die jeweilige Gebühr durch die Bezuschussung des Staates mit je Kind 100 Euro pro Monat insbesondere im Kindergartenbereich (bei der Krippe sind es 100 Euro Staatszuschuss bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro) die Kosten für die Eltern deutlich minimiert.



Außerdem können sich zum Beispiel Eltern mit geringem Einkommen an das Landratsamt Pfaffenhofen (Bereich Familie, Jugend, Bildung) wenden, um prüfen zu lassen, ob eine Übernahme der Kosten möglich ist. Diese Möglichkeit nehmen im Markt Manching einige Eltern in Anspruch. Somit werden auch die sozial Schwächeren in der Gesellschaft unterstützt. Zudem sind im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches zwei Drittel der Kosten für den Kitabesuch unter Sonderausgaben bis maximal 4.000 Euro absetzbar.



Nach der Sitzung des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses, wurden die Elternbeiratsvorsitzenden zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung geladen. Dabei ist für die Beitragssätze für Krippen-Kinder ein Kompromissvorschlag erarbeitet worden. Demnach sollen hier die Beiträge zum 1. September 2024 um 10 Prozent weniger angehoben werden. Diese Erhöhung erfolgt dann zum 1. September 2025.



Die Satzung sowie die Gebührentabelle werden auf https://www.manching.de/rathaus-manching/ortsrecht/satzungen-verordnungen veröffentlicht.









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