Folgen Sie uns auf Facebook: zu Facebook |
Zahlungstermin für die Hundesteuer 2024: Steuerschuld wird am 1. April fällig.
Die Hundesteuer wird am 1. April 2024 fällig. Die Steuerbescheide bis einschließlich 2023 gelten auch für das Kalenderjahr 2024, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen laut § 12 Hundesteuersatzung unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt angemeldet werden.
Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare abgerufen werden, sind auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) erhältlich.
Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung). Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.
Bei Fragen stehen die Sachbearbeiter der Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern auch telefonisch zur Verfügung.
Meistgelesene Nachrichten
- Gelbe Tonnen werden ab 22. Mai 2024 verteilt
- Rechnen Sie mit erhöhtem Flugaufkommen
- Straßenvollsperrung bis Ende Juni 2024
- Eilmeldung der Polizei: Fußgänger tödlich verletzt
- Männer mit schwarzer FFP2-Maske sprechen in Eichstätt kleine Mädchen an
- Über Nacht zwei Autos in Manching aufgebrochen
- Hat jemand die Unfallflucht auf der B 16 beobachtet?
- Diese Fahrgeschäfte warten auf dem Pfingstvolksfest auf Sie
- Ingolstädter Airport-Express seit einem Jahr erfolgreich im Stundentakt
- Mutiger Mitarbeiter: Pärchen erhält sofort Hausverbot in Ingolstädter Geschäft
Folgen Sie uns auf Facebook:
zu Facebook