Beim Wenden Verkehrsunfall verursacht

Unaufmerksamkeit beim Wendemanöver führt zu Bußgeld und zu reduziertem Versicherungsschutz.

(ir) Eine 22-jährige Hotelfachfrau aus Beilngries fuhr mit ihrem Daihatsu auf der Beilngrieser Rosenaustraße und wollte an der Einmündung auf die vorfahrtsberechtigte Ringstraße Richtung Deutschhofkreuzung abbiegen.

Zu diesem Zeitpunkt fuhr ein 26-jähriger Fließbandarbeiter aus Beilngries mit seinem VW auf der Ringstraße von der Deutschhofkreuzung kommend in Richtung Bräuhausstraße.

Kurz vor der Kreuzung Rosenau bog er nach links auf eine Parkfläche ab, wendete dort und wollte wieder Richtung Bräuhausstraße auf die Ringstraße einfahren.

Während seines Wendemanövers bog jedoch die Daihatsu-Fahrerin auf die Ringstraße ein und so kollidierten beide Fahrzeuge, wobei am Daihatsu Frontschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro, am VW hinten links ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro entstand.

Beide Fahrzeugführer müssen nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen und bekommen wegen ihres Eigenverschuldens nur einen Teil ihres Schadens von der gegnerischen Versicherung ersetzt.