Glatteis, Alkohol, Unfall – und dann geflüchtet


 
Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dürfte es für einen 24-jährigen Mann aus Kösching teuer werden.

(ir) Bereits in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 1:30 Uhr fuhr ein 24-jähriger Mann mit seinem Auto von Pondorf kommend in Richtung Sandersdorf. Auf der Brücke über die Schambach in Schamhaupten kam er dann aufgrund der glatten Fahrbahn ins Schleudern und stieß gegen das Brückengeländer, wobei laut Polizei ein Gesamtschaden an Brücke und Auto von über 20.000 Euro entstand. Der 24-jährige Verursacher entfernte sich verbotenerweise von der Unfallstelle, ließ aber das demolierte Auto zurück.



Erst am Sonntagmittag, als es ans Abschleppen des Wagens ging, verständigte er die Polizei. Die Streifenpolizisten bemerkte bei dem jungen Mann Alkoholgeruch und stellten dann gegen 13:00 Uhr noch 0,3 Promille fest. Da der 24-Jährige angab, erst nach dem Unfall gegen 3:00 Uhr zwei Bier getrunken zu haben und die Polizei an den Angaben zweifelte, wurde die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hinzugezogen. Sie sah es genauso wie die Polizeibeamten und ordnete eine Blutentnahme zur Rückrechnung an.



Dabei wird bei der betroffenen Person zweimal in zeitlichem Abstand Blut abgenommen. Die medizinischen Möglichkeiten erlauben es mittlerweile, dadurch sehr genau zu berechnen, wie viel Alkohol in welchem Zeitraum der Körper einer Person abgebaut und somit vorher auch konsumiert hat. „Da sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft die ‚2 Bier um 3 Uhr‘-Variante anzweifeln, wurde Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol sowie Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gestellt“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei. Und er fügte hinzu: „Klarheit wird das Gutachten erbringen.“