Psychiatrie-Brandstifter ist nicht haftfähig


 
Ein 20-jähriger Mann hat mutmaßlich sein Patientenzimmer in Brand gesetzt. Seine psychiatrische Unterbringung wurde richterlich angeordnet.

(ir) Wie bereits berichtet, kam es im Zentrum für psychische Gesundheit des Ingolstädter Klinikums am Montagabend zu einem Zimmerbrand. Das Pflegepersonal bemerkte kurz nach 21:00 Uhr auf einem Kontrollmonitor der geschlossenen Station ein Feuer und löste Alarm aus. Die eilig angerückte Berufsfeuerwehr, die vorsorglich mit starken regionalen Unterstützungskräften anrückte, löschte schnell den Brand. Die Station wurde zügig geräumt. Zwei Patientinnen im Alter von 28 und 35 Jahren erlitten eine leichte Rauchvergiftung. Das Patientenzimmer, in dem die Matratze brannte, wurde durch das Feuer und die starke Rauchentwicklung schwer beschädigt. Den Sachschaden schätzte die Polizei auf rund 25.000 Euro.



Die Ingolstädter Kripo übernahm vor Ort die Ermittlungen zur Brandursache. Zum Zeitpunkt des Brandausbruches befand sich ein 20-jähriger Mann im Zimmer, der aufgrund seiner psychischen Erkrankung in der geschlossenen Station untergebracht war. Der junge Mann gilt nach derzeitigem Stand der Ermittlungen als dringend tatverdächtig, den Brand vorsätzlich gelegt zu haben. Auf Antrag der Ingolstädter Staatsanwaltschaft wurde der 20-Jährige am Dienstagnachmittag dem Ermittlungsrichter wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung vorgeführt. „Der Erlass eines Haftbefehls kam auf Grund des vorliegenden Krankheitsbildes nicht in Betracht, deshalb wurde die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik richterlich angeordnet“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.

Siehe auch: Matratze brennt in Psychiatrie