Geisenfeld
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Ein 67-jähriger Radler wurde bei einer Kollision verletzt.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wollte ein 82-jähriger Autofahrer aus Vohburg am Freitagnachmittag gegen 15:35 Uhr von der dortigen Bahnhofstraße nach links in die Regensburger Straße abbiegen. Doch dabei übersah er aber einen entgegenkommenden 67-jährigen Radfahrer aus Vohburg.
Der Radler bremste zwar stark ab, konnte aber einen Zusammenstoß mit dem Auto des 82-Jährigen nicht mehr verhindern. Bei dem Bremsmanöver stürzte der Fahrradfahrer und zog sich mehrere Verletzungen zu.
Vom Rettungsdienst wurde der 67-jährige Radfahrer nach Erstbehandlung an der Unfallstelle schließlich ins Krankenhaus verbracht.
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Eine Fahranfängerin bremste ab und eine Frau krachte ihr aufs Heck. Der Unfallverursacher flüchtete von der Unfallstelle.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, fuhr am Freitagmorgen gegen 7:35 Uhr ein bislang unbekannter Autofahrer unvermittelt von der B13 auf Höhe Starkertshofen über den Einfädelungsstreifen auf die B300 auf. Eine 20-jährige Pkw-Lenkerin aus Kösching, die gerade auf der B300 in Richtung Augsburg fuhr, bremste daraufhin stark ab.
Dabei fuhr ihr eine nachfolgende 43-jährige Frau aufs ihr Heck auf. Bei der Kollision zogen sich die beiden Unfallbeteiligten jeweils leichte Verletzungen zu. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Bei dem Auto des Unfallverursachers dürfte es sich nach ersten Erkenntnissen möglicherweise um einen dunklen Audi gehandelt haben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Geisenfeld unter der Telefonnummer (0 84 52) 7 20-0 zu melden.
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Beinahe ereignete sich auf einer Kreisstraße ein schwerer Unfall.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 23-jähriger BMW-Fahrer aus Au am Freitagvormittag auf der Kreisstraße PAF 10 in Fahrtrichtung Wolnzach unterwegs. Gegen 9:30 Uhr setzte er kurz nach einem Waldstück trotz Gegenverkehr zum Überholen eines vorausfahrenden Pkws an.
Nur durch die schnelle Ausweichreaktion des entgegenkommenden Autofahrers konnte ein Frontalzusammenstoß verhindert werden. Zwar versuchte der 23-jährige Überholer ebenfalls noch dem Gegenverkehr auszuweichen, kollidierte dabei aber mit der Fahrerseite seines vorausfahrenden Pkws.
„Zudem kam es zu einem leichten Streifschaden mit dem Gegenverkehr“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Der entstandene Sachschaden wurde von den unfallaufnehmenden Polizisten auf eine Höhe von zirka 4.500 Euro geschätzt. Verletzt wurde niemand. Die Polizei leitete gegen den 23-jährigen Unfallverursacher ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein.
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Eine Kundin hatte eine Flasche Schnaps in ihrer Tasche versteckt.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, forderte am Donnerstagnachmittag gegen 15:20 Uhr die Kassiererin eines Einkaufsmarktes in der Geisenfelder Maximilianstraße eine 56-jährige Frau auf, ihre Tasche zu leeren. „Die Frau war in der Vergangenheit schon mehrfach wegen unangemessenem Verhalten aufgefallen“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei.
Bei der Taschenkontrolle stellte sich heraus, dass die 56-Jährige eine Flasche Schnaps nicht bezahlen wollte. „Neben einer Strafanzeige wegen Diebstahls wurde ihr auch noch ein Hausverbot ausgesprochen“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Die Mitarbeiter einer Abbruchfirma drangen in das falsche Haus ein.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Donnerstagmorgen gegen 7:15 Uhr eine 53-jährige Frau aus dem Geisenfelder Ortsteil Zell, als am frühen Morgen drei Männer ihre Haustür aufbrachen und unvermittelt im Hausgang standen. Die verständigte Polizei klärte dann den Vorfall rasch auf.
„Bei den Männern zwischen 24 und 51 Jahren handelte es sich um Arbeiter einer Abbruchfirma, die den Auftrag hatten, ein Haus zu entkernen“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Leider hatten sie ihre Hebelwerkzeuge am falschen Haus angesetzt.“
Nach Rücksprache mit dem Firmenleiter wurde den Männern dann das richtige Haus zum Abbrechen gezeigt. Den Schaden an der Tür von etwa 750 Euro wird das Abbruchunternehmen bezahlen müssen. „Da einer der Arbeiter seinen erforderlichen Ausweis nicht mitführte, erfolgt noch eine Überprüfung nach dem Gesetz gegen Schwarzarbeit“, so der Polizeisprecher abschließend.