Pfaffenhofen
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Eine Frau bot einem Mann ein Darlehen an und der bezahlt gleich im Voraus eine Gebühr dafür.
(ir) Seit gestern beschäftigt die Polizeiinspektion Pfaffenhofen ein recht dubioser Fall des Betruges. Durch einen Bekannten erhielt ein 62-jähriger Mann aus Scheyern den Kontakt zu einer Frau aus Nordrhein-Westfalen. Sie bot dem Mann ein Darlehen über eine Million Euro an. Dazu wurde nach telefonischem Kontakt ein komplexer Vertrag geschlossen, in dem auch eine angebliche „Versicherung in Amerika“ eine Rolle spielt.
Die Auszahlung der vereinbarten siebenstelligen Summe könne vorbehaltlich einer Vorabüberweisung von fast 8.000 Euro an die Frau nach Nordrhein-Westfalen erfolgen. In gutem Glauben überwies der 62-Jährige im Oktober 2020 die geforderte Summe und hat seitdem weder Geld erhalten noch irgendetwas anders von der Frau gehört. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.
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Die Polizei ermittelt gegen einen Mann wegen Fahrens ohne Zulassung.
(ir) Am Mittwochnachmittag war ein 32-jähriger Mann aus Geisenfeld in einem nicht zugelassenen Auto auf der Fahrt von Pfaffenhofen nach Pörnbach. Auf der Münchener Straße von Pörnbach stoppte ihn gegen 14:30 Uhr eine Streife der Pfaffenhofener Polizei. Bei der Kontrolle gab der 32-Jährige an, er habe das Fahrzeug eben gekauft und will noch weiter nach Geisenfeld.
Die Fahrt wurde von den Streifenpolizisten beendet. „Der Mann konnte zusammen mit einem herbeigerufenen Bekannten das Auto auf einem Anhänger abtransportieren“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Und er fügte hinzu: „Nun wird ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie fehlender Zulassung eingeleitet.“
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Ein Unbekannter hat in einem Geschäft ein Sparschwein mit rund 200 Euro mitgenommen.
(ir) Am Mittwochvormittag hat ein bislang unbekannter Täter vom Ladentisch eines Geschäfts in der Münchener Straße von Pfaffenhofen ein Sparschwein mit etwa 200 Euro Inhalt entwendet. Dabei nutzte der Dieb einen Moment aus, in dem das Personal den Bereich nicht im Blick hatte.
Danach flüchtete er unerkannt aus dem Gebäude. „Im Geschäft ist eine Videoanlage vorhanden und weitere Spuren konnten ebenfalls gesichert werden“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Und er fügte hinzu: „Die Ermittlungen dauern an.“
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Ein Pkw-Lenker verlor die Kontrolle über sein Auto und streifte einen parkenden Pkw.
(ir) Ein 78-jähriger Autofahrer aus Hettenshausen war am Dienstagnachmittag auf der Freisinger Straße von Ilmmünster in Fahrtrichtung Bundesstraße unterwegs. Gegen 13:10 Uhr verlor er wegen gesundheitlichen Problemen die Kontrolle über sein Fahrzeug und streifte einen Pkw, der in einer dortigen Parkbucht stand und in dem eine 37-jährige Frau aus Hettenshausen saß.
„Da der Senior im Fahrzeug erbrochen hatte, blieb er nur kurz stehen, um zu sehen was genau passiert ist, fuhr aber dann zunächst nach Hause, um sich zu reinigen und kehrte dann kurze Zeit später mit einer Begleitperson an die Unfallörtlichkeit zurück“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Und er fügte hinzu. „Weitere Verletzungen zog er sich bei dem Unfall nicht zu, jedoch wurde die Frau in dem geparkten Pkw leicht verletzt. Der Schaden an den Fahrzeugen beträgt zirka 7.000 Euro.“
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Bei einer Verkehrskontrolle ging der Polizei ein Alkoholsünder ins Netz.
(ir) Im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle stellte eine Streifenbesatzung der Pfaffenhofener Polizei am Dienstagabend gegen 23:50 Uhr auf der Hilgertshausener Straße von Volkersdorf bei einem 42-jährigen Autofahrer aus Jetzendorf Alkoholgeruch festgestellt. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille. Aus diesem Grunde musste sich der Betrunkene nach Rücksprache mit der Ingolstädter Staatsanwaltschaft einer Blutprobe unterziehen.
„Sollte sich nach der labormäßigen Untersuchung einen Blutalkoholwert auf selbigem Niveau ergeben, wird der Mann für längere Zeit seinen Führerschein abgeben müssen“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizei. Und er fügte hinzu: „Ein vierwöchiges Fahrverbot und ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich wird aber in jedem Falle gegen den Fahrzeugführer verhängt werden.“