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(ir) Schwerstkranke und sterbende Menschen brauchen eine besondere und besonders qualifizierte Versorgung und Betreuung.
Wer dafür nach einer entsprechenden Einrichtung oder nach anderen Hilfsangeboten sucht, findet jetzt Unterstützung mit dem AOK-Palliativwegweiser. „Mit ihm lassen sich über Postleitzahl oder Ortsangabe schnell und umfassend qualifizierte Einrichtungen oder Hilfsangebote zur Hospiz- und Palliativversorgung in der Nähe finden“, erklärt Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt. Als erste Krankenkasse ergänzt die AOK ihre individuelle Palliativberatung mit einem Online-Portal: www.aok.de/palliativwegweiser. Betroffene und Angehörige erhalten dort Informationen über Einrichtungen sowie Beratungs- und Hilfsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung. Die Anwendung steht jedem Internetnutzer uneingeschränkt zur Verfügung.
Der AOK-Palliativwegweiser umfasst bundesweit aktuell mehr als 8.000 Einträge. Neben 238 stationären Hospizen und mehr als 600 Palliativstationen in Kliniken sind etwa 1.000 Hospizdienste, knapp 400 Pflegedienste mit Schwerpunkt Palliativversorgung und 300 Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verzeichnet. „In Bayern sind 19 Hospize, davon ein Kinderhospiz, 105 von den Krankenkassen geförderte ambulante Hospizdienste und 47 Teams im Bereich Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene/SAPV für Kinder und Jugendliche eingetragen“, sagt Stegmayr. Die Nutzer können gezielt nach bestimmten Inhalten suchen, zum Beispiel nach ambulanten Angeboten zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Darüber hinaus enthält der Palliativwegweiser weiterführende Informationen zu den verschiedenen Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Hintergrund:
Palliativmedizin
Ziel der Palliativmedizin ist es, schwerstkranken und sterbenden Menschen die Qualität der verbleibenden Lebenszeit zu verbessern. Dabei wird unterschieden zwischen der allgemeinen und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die allgemeine ist die sogenannte Basisversorgung von Sterbenden, um die sich die Haus- und Fachärzte gemeinsam mit Pflegediensten kümmern. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gibt es für schwerstkranke Patienten, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Hier geht es vor allem darum, die Schmerztherapie und die Kontrolle der Symptome besser zu koordinieren. Dazu werden die Patienten in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung von eigens qualifizierten Ärzten und Pflegefachkräften betreut. Diese Leistungen müssen Vertragsärzte oder Krankenhausärzte verordnen. Weitere Versorgungsformen bieten ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize.
Hospiz
Hospize sind Einrichtungen, um unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten und palliativmedizinisch sowie palliativpflegerisch – also leidensmindernd – zu versorgen. Ziel ist, eine Pflege und Begleitung zu ermöglichen, die die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt. Bei Hospizeinrichtungen wird zwischen „ambulanten Hospizdiensten“ und „stationären Hospizen“ unterschieden. Ambulante Hospizdienste betreuen sterbende Menschen zu Hause. Zu den Aufgaben gehören die Sterbebegleitung und die palliativ-pflegerische Beratung durch ausgebildete Fachkräfte, die vor allem von Ehrenamtlichen unterstützt werden. Für den Fall, dass das Versterben zu Hause nicht möglich und eine Krankenhausbehandlung nicht nötig ist, können Betroffene in einem stationären Hospiz aufgenommen werden.
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(ir) Künftig gibt es statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Sie gelten ab dem nächsten Jahr.
Dabei gilt auch: Je höher die Beeinträchtigungen aufgrund gesundheitlicher Schädigungen und damit verbunden der Bedarf an personeller Unterstützung, desto höher ist der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. „Zunächst ist aber wichtig, dass jeder, der Ende 2016 Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, diese auch ab 2017 mindestens in gleicher Höhe bekommt“, betont Ulrich Resch, Direktor von der AOK in Ingolstadt. Dafür sorgen die Bestandsschutzregeln – kein Pflegeleistungsempfänger wird schlechter gestellt. Für die Umstellung auf Pflegegrade zum Ende des Jahres müssen die Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, keinen neuen Antrag stellen. Die AOK kümmert sich und teilt den Pflegebedürftigen ohne erneute Begutachtung ihren neuen Pflegegrad mit.
„Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen bekommen anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad“, erklärt Resch. Das heißt zum Beispiel: Statt Pflegestufe 1 bekommen sie dann den Pflegegrad 2. Versicherte, bei denen zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde – klassischer Weise fällt darunter die Demenz –, erhalten den übernächsten Pflegegrad, zum Beispiel: Der heutige Pflegestufe-1-Leistungsbezieher erhält dann künftig den Pflegegrad 3.
Weitere Informationen zu Pflegegraden und was sich sonst noch zum Jahreswechsel in der Pflegeversicherung ändert, gibt es bei Irmtraud Maikow von der AOK in Ingolstadt unter der Rufnummer (08 41) 93 49-2 25 oder in jeder anderen AOK-Geschäftsstelle.
Internet-Tipp: www.aok.de./bayern/psg2
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(ir) Risiken bei der Medikamenteneinnahme vermindern und Wechselwirkungen verhindern.
Wer unterschiedliche Tabletten zu unterschiedlichen Zeiten einnehmen soll, tut sich manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Jetzt haben Patienten laut E-Health-Gesetz Anspruch auf einen sogenannten Medikationsplan – sofern sie mindestens drei verordnete Medikamente einnehmen. „Der Plan soll für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie sorgen“, erklärt Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt. Patienten entscheiden allerdings selbst, ob sie einen solchen Plan haben möchten. Sie können sich mit ihrem Arzt abstimmen, ob auch die verordnungsfreien Medikamente mit aufgenommen werden.
Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) können bayernweit über ein Viertel aller AOK-Versicherten von dem Medikationsplan profitieren. Bei den über 75-Jährigen, die im Schnitt fünf verschiedene Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen einnehmen, sind es sogar mehr als drei Viertel. „Der Medikationsplan bietet eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten“, informiert Rainer Stegmayr. Außerdem enthält er Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, Darreichungsform und Dosierung. Der Grund der Einnahme und Hinweise zur Anwendung können ebenfalls ergänzt werden. Der Plan soll Patienten dabei unterstützen, ihre Medikamente richtig einzunehmen. „Das Dokument hilft auch dabei, mögliche Wechselwirkungen zu erkennen und zu vermeiden“, so Rainer Stegmayr.
In der Regel erstellen Hausärzte den Medikationsplan, aber auch Fachärzte können ihn aushändigen. Zunächst erhalten Patienten das Dokument in Papierform. Voraussichtlich ab 2018 können die Angaben mit Einwilligung des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. „Sobald sich die Medikation ändert, sollte der Plan aktualisiert werden“, sagt Rainer Stegmayr. Dafür ist in erster Linie der Arzt zuständig, der das Dokument ausgestellt hat. Auf Wunsch des Patienten können aber auch Fachärzte, Apotheker sowie Krankenhausärzte den Plan aktualisieren. Um dies zu erleichtern, ist ein sogenannter Barcode auf dem Medikationsplan aufgedruckt. Er enthält die Informationen des Plans in digital lesbarer Form und macht es möglich, dass dieser per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann.
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(ir) Die AOK Ingolstadt bietet Kommunen für deren Präventionsprojekte jetzt eine erweiterte finanzielle Unterstützung an.
Die Fördermöglichkeit für Projekte im Rahmen der „Gesunden Kommune“ wurde von einem auf bis zu vier Jahre ausgedehnt. Grundlage der Gesundheitsförderung in den sogenannten nichtbetrieblichen Lebenswelten ist das Präventionsgesetz. Ziel ist, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bürger nachhaltig in ihrem Lebensumfeld zu steigern.
„Wir unterstützen Kommunen bei ihren Präventionsvorhaben seit Beginn diesen Jahres und haben bayernweit bislang rund 100 Kommunen beraten und die Förderung von 16 Gesundheitsprojekten ermöglicht“ berichtet Ulrich Resch, Direktor der AOK in Ingolstadt. Ob Gemeinde, Stadt oder Landkreis – jede Kommune, die ein Präventionsprojekt plant, kann dafür bei der AOK finanzielle Förderung anfragen. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen, die helfen, den aktuellen Bedarf der Kommune vor Ort zu ermitteln. Fortbildungen für Fachkräfte in Prävention und Gesundheitsförderung, aber auch konkrete Präventionsvorhaben sind förderfähig.
Kommunen können ihr Projekt über ein spezielles Formular beschreiben, das die AOK auf Anfrage per E-Mail zur Verfügung stellt. „Präventionsexperten der AOK prüfen dann, ob und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung möglich ist“, erklärt Ulrich Resch. Die Präventionsexperten informieren und beraten interessierte Kommunen in allen Fragen rund um die „Gesunde Kommune“. Eine Projektberatung vor Ort ist möglich. Fragen können an die E-Mail-Adresse
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(ir) Was belastet junge Eltern heute besonders und wie verschaffen sie sich die nötige Entlastung? Dazu hat die AOK eine repräsentative Erhebung durchführen lassen.
„Zeitstress ist mit Abstand die größte Belastung für Eltern“, sagt Miriam Hofbeck, Gesundheitsfachkraft der AOK in Ingolstadt. Die neuen Zahlen bestätigen noch einmal das Hauptergebnis der AOK-Familienstudie 2014. Der Zeitstress liegt diesmal sogar um einen Prozentpunkt höher als vor zwei Jahren. Belastungsfaktoren wie Finanzknappheit oder psychische Anstrengungen rangieren mit jeweils 28 Prozent weit dahinter. „Besonders stark ist die Belastung bei Alleinerziehenden: Wer überwiegend alleinverantwortlich für einen Familienhaushalt ist, hat eindeutig die größeren zeitlichen, finanziellen und psychischen Belastungen als Eltern in Paarhaushalten“, erläutert Miriam Hofbeck die Studienergebnisse.
Entlastung durch Sport und Hobbys
Doch die Umfrage zeigt auch, wie unterschiedlich Eltern mit den Stressfaktoren umgehen, welche Möglichkeiten sie nutzen, um die Belastung zu bewältigen. Durchschnittlich können die Befragten drei Strategien nennen: 41 Prozent gaben Sport als wichtigsten Ausgleich an, ebenfalls 41 Prozent der Befragten gehen Hobbys nach wie Lesen oder Freunde treffen. Nur 18 Prozent setzen auf bewusste Auszeiten für sich selbst, nur jeder Zehnte greift auf Kurzurlaube zurück. Entspannungsübungen wie Yoga und autogenes Training machen gerade einmal fünf Prozent der befragten Mütter und Väter.
Ein weiteres, wichtiges Ergebnis der Umfrage: Der größte Anteil von Müttern und Vätern ist heute erwerbstätig. Und egal ob Paarfamilien oder Alleinerziehende, alle beruflich aktiven Eltern betrachten die Erwerbstätigkeit als einen wichtigen Bestandteil ihres Lebens, obwohl sie starke zeitliche Belastungen bringt. „Es zeigt sich also“, so Miriam Hofbeck, „wie positiv Eltern ihrer Berufstätigkeit trotz hoher Belastungen gegenüberstehen.“ Dass eine ständige und starke zeitliche Belastung der Eltern gesundheitliche Probleme für deren Kinder mit sich bringen kann, belegen bereits Zahlen der AOK-Familienstudie 2014. Verbesserte Angebote zur Kinderbetreuung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf können Eltern deutlich entlasten. Dann bleibt auch Zeit für Entspannung und körperliche Aktivitäten. Hier setzen die Präventionsangebote der AOK an. Die AOK in Ingolstadt bietet zahlreiche Gesundheitskurse im Bereich Bewegung oder Entspannung. Informationen dazu gibt es bei Sylvia Emmel unter der Rufnummer (08 41) 93 49-1 45, im Internet unter www.aok-gesundheitskurse.de oder in jeder AOK-Geschäftsstelle.